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Deutsche will Grieche in GR heiraten - Druckversion

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Deutsche will Grieche in GR heiraten - Melafefon - 21.01.2013 21:04

Hallo, ich bin neu hier:
Dieses Jahr möchten mein griechischer Verlobter und ich (Deutsche) in GR heiraten. Ich hätte ja nicht gedacht, dass das so ein Aufwand zu sein scheint.
Nur für meine Ehefähigkeitsbescheinigung (in Deutschland) wird folgendes benötigt:
Von mir (Deutsche):
beglaubigte Geburtsurkunde
aktueller Auszug aus dem Familienbuch mit eingetragener Scheidung
Scheidnungsurteil im Original.
DAS sehe ich ein!
Aber wieso wollen die von meinem Verlobtern (nur für MEINE Ehefähigkeitsbescheinigung) folgenes haben:
beglaubigte Passkopie und Meldebestätigung (ok, einsehbar),
aktuelle Geburtsurkunde übersetzt mit Apostille (ok).
seine beiden Auszüge aus dem Familienbuch seiner beiden ersten, deutschen Ehen, sowie beide Scheidungen....
also ich meine, die Unterlagen der zweite Ehe müsste doch reichen, denn die wäre ohne rechtskräftige Scheidung der ersten Ehe nicht möglich.

Also das ist schon zeimlich schwer einsehbar.

Aber in GRIECHENLAND geht es weiter:
Im Grund werden dort die gleichen Unterlagen verlangt, nur diesmal zusätzlich alle deutschen Unterlagen übersetzt und mit Apostille versehen..... das ist eine ziemlich teure Angelegenheit, insbesondere die Übersetzungen der Scheidungen sind teuer, weil die ja umfangreicher sind als die internationalen Geburtsurkunden und internationalen Auszüge aus den deutschen Familienbüchern. Und auch hier erscheint es wenig einsehbar, dass wieder die Unterlagen der allersten Ehe meines Verlobten verlangt werden, denn die erste Scheidung ist auch schon in seinem griechischen Familienbuch eingetragen.
Dass dann unser beider Ehefähigkeitsbescheinigungen jeweils übersetzt und mit Apostillen versehen werden müssen, versteht sich.
Ich befürchte fast, bis wir das alles zusammen haben, sind die, nur für ein halbes Jahr gültigen Bescheinigungen, nicht mehr gültig.

Vielleicht habt ihr ja mal ein paar . Vielleicht mache ich mir einfach zu viel Sorgen.

Liebe Grüße

Bettina


RE: Deutsche will Grieche in GR heiraten - Trix - 02.03.2013 16:23

Hallo Bettina,

meiner Ansicht nach erklärt sich dies für die dt. Behörde (Standesamt) dadurch, daß die vorherigen Eheschließungen und Scheidungen aufgrund Ortswechse nicht beim jetzt für die 3. Ehe zuständigen Standesamt stattgefunden haben und somit dort zunächst komplett eingetragen und erfasst werden müssen.

Das gleiche wird umgekehrt sicherlich auch für die gr. Behörden gelten, denen Dein zukünftiger Ehemann die beiden ersten dt. Ehen und Scheidungen im Zweifelsfall nie gemeldet hat.

Reicht es bei den Scheidungsurteilen nicht, lediglich den kurzen Urteilstenor übersetzen zu lassen ?
Scheidungsurteile haben meist ähnliche Wortlaute, das müsste doch der amtlich beglaubigte gr. Dolmetscher sicherlich bereits irgendwann schon gemacht und abgespeichert haben.

LG


RE: Deutsche will Grieche in GR heiraten - Melafefon - 02.03.2013 17:02

Vielen Dank for die Antwort.
Wir haben mittlerweile alle unterlagen übersetzt (auch die ganz alten, obwohl die erste Scheidung auch bereits in GR eingetragen worden war), alles mit Apostille versehen und vom Konsulat beglaubigt.
Jetzt hoffen wird, dass alles seinen Lauf nimmt.
Vielen Bank