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Neuer Pass und Chaos ohne Ende - Druckversion

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Neuer Pass und Chaos ohne Ende - anthemions - 31.03.2012 16:13

vorab ein großes Lob an den / die Betreiber dieser Site die sich auch mit den Problemen der Griechischen Migranten beschäftigen.
Nach Langwierieger Recherche zum Thema " Namensänderungen" in Ausweis Dokumenten wurde ich im Forum dieser Seite fündig .
Für mögliche Tipp`s zu meinem Problem wäre ich sehr dankbar!
Um nicht weit auszuholen; hier eine Kurzbeschreibung meines Problems.
1) Mein Name und darum handelt sich alles ist, Δουμος Βασιλειος.
2) Im ersten für meine Person, durch griech. Behörden ausgestellte Reisepass vom Jahr 1971, wurde
mein Name in Lateinischer Schrift als Doumos Basile ausgeschrieben.

( Im Febr. 1971 sind wir nach Deutschland emigriert ).

Anhand des ersten Reisepasses wurde ich bei den deutschen Behörden auch als Doumos Basile
gemeldet.

Ab 1971 habe ich Schulen besucht, Ausbildungen abgeschlossen, Führerschein bekommen, Beiträge
zur Rentenversicherung eingezahlt, Konten eröffnet, Immobilien erworben, Versicherungsverträge
abgeschlossen, Investitionen getätigt und so weiter.

Soll heißen meine ganze Existenz beruht oder ist abhängig von meinen alten Personalien.

3) Alle meine Pässe (ausgestellt durch d. Griech. Generalkonsulat Düsseldorf ) benennen meinen
Namen als Doumos Basile.

4) Im neuen Pass von Sept. 2010 (ausgestellt durch d. Griech. Generalkonsulat Düsseldorf )habe ich
plötzlich eine neue Identität bekommen. Mein Name wurde kurzerhand lt. ELOT 743 - Norm,
analog den griechischen Buchstaben in Lateinische Buchstaben umgewandelt.

Neuer Name im Reisepass : Doumos Vasileios ---> analog den gr. Buchstaben Δουμος Βασιλειος.

Wie kann diese Ungereimtheit deutschen Behörden verständlich erklärt werden?

Hat jemand gleichartige Erfahrungen gemacht?
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RE: Neuer Pass und Chaos ohne Ende - Trix - 06.04.2012 18:10

hallo,

ich denke, das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen.
Wenn Dir dt. Behörden nicht glauben (was einem korrekten Mitarbeiter sofort auffallen müsste), dann musst Du die betreffenden dt. Urkunden auf Deine Kosten umschreiben lassen unter Vorlage von altem und neuen gr. Pass.

Da sind Dir viele Fehler unterlaufen.

Ich wundere mich, warum Du nicht selbst das Passantragsformular im gr. Konsulat entsprechend Deiner bisherigen lat. Schreibweise ausgefüllt hast, bzw. vor der Unterschrift darunter (falls es jemand anders ausgefüllt hat) protestiert hast.

Wenn der reine Protest im Konsulat nicht ausgereicht hätte, dann hättest Du mittels einer gefälligen Übersetzung der drum herum ansässigen Übersetzerbüros das Konsulat überzeugen können müssen.

Und mit Verlaub, die neue Transkription ist und war die Korrekte, auch bereits vor 40 Jahren.

Auch ist fraglich, wie Du es erreicht hast, in D seit der gr.Pass-Umtauschpflicht im Jahre 2006 ohne gültigen gr. Pass bis 2010 durchzukommen.

Andererseits könnte vielleicht folgender Trick helfen - ohne Garantie.
Gr. Pass als verloren melden, (eventuell verlangt das Konsulat eine polizeiliche Diebstahlsanzeige), und dann im Konsulat unter Vorlage einer selbst bezahlten gefälligen anerkannten Übersetzung einen neuen Pass mit alter Transkription verlangen.
Vielleicht ist es auch erfolgreicher, dies in Gr "durchzuziehen" und in GR den Pass zu beantragen, ich denke dort ist man immer noch "flexibler" und "entgegenkommender" dank Meson bzw. Fakelaki.
Beim Trick aber nicht die langen Bearbeitungszeiten vergessen.

Eventuell würdest Du dem Passwirrwarr entgehen, wenn Du in GR im registrierten Heimatort direkt einen gr. Personalausweis beantragst, das geht schneller und innerhalb der EU reicht der aus. Hoffe, dass diese "flexibel" und "entgegenkommend" sind bei der Schreibweise.


RE: Neuer Pass und Chaos ohne Ende - anthemions - 09.04.2012 16:09

Hallo Trix,

danke für deine aufgewendete Zeit zur Antwort.

Anmerkung dazu:
Das 7 jährige Kind wurde 1971 von unfähigen gr. Bürokraten in den Brunnen gestossen, aufgrund von falschen Angaben in den Ausweispapieren!

Meine Eltern waren beide analphabeten, konnten den Inhalt der Dokumente nicht lesen.

1) Wenn es stimmt dass vor 40 Jahren die heute gültige Transkription galt,
warum wurde mein Name in`s französische / englische übersetzt?

2) Zur "Pass - Umtauschpflicht" in 2006 war mir, und wahrscheilich vielen
anderen auch, nur die neue Biometrische - Passbilderfassung geläufig.

Gab es Infomaterial ( was zu tun ist bez. Namen ) von seitens der Gr. Regierung für die im Ausland lebenden Griechen hierzu?
Wie immer vermutlich und mit großer Gewissheit nicht!!!
---------------------------------------------------------------------
Mein lieber Trix, bezugnehmend zu deiner ersten Frage, wie ich ab 2006 bis 2010 ohne gültigem Pass auskommen konnte, möchte ich dir hiermit beantworten.

Der Pass dient meiner Meinung nach lediglich zur Personifizierung von Finanztransaktionsdaten.

Bezüglich deinem gut und ausführlich dargebrachten Rat, meine Dokumennte
in Griechenland ausstellen zu lassen, möchte ich bemerken dass diese Anstrengungen seinerzeit durch mich bereits durchgeführt wurden.

Erfolg = 0

Weil: In GR / Dimos / Kinotita
Ständig neue unausgebildete Beamte sich vor Ort befinden und einen PC nicht bedienen können. Z. b. Lat. Schriftzeichen in ein Griechisches
Dokument einzufügen.

Weil : Im Generalkonsolat D´dorf
Auch Proteste u. Einwendungen (eigenhändig ausgefülltes Formular zur Änderung im PASS ab 2010 ) beim Gr. Konsulat in D´dorf blieben fruchtlos.

Mein Anliegen wurde beiläufig angehört, weil ein Gespräch aus Griechenland der damaligen Sacharbeiterin mit den Verwandten wichtiger war!

Lapidar u. beiläufig wie aus einem Automaten, wurde 3 x mal auf mein Anliegen immer wieder das gleiche geantwortet.

Ich zitiere sinngemäss:
Ihr Nahme wurde damals ins französische übersetzt genau wie.
Jannis -->JEAN
Βασιλειος ..... Basile
Ohne weitere Aussagen !!!

Mein lieber Freund Trix,
zum parasirären Erfolgsverspechen durch " FAKELAKI ".

Die o.g. Praxis bedient nur den weiteren Niedergang des Griechischen Volkes.

Haben wir nicht schon genug davon?

NIE und NIEHMER !!!!!
Rousfetchia / Fakelakia

Big Grin Wenn jemand Schreibfehler in diesem Schreiben findet, der kann sie sich gerne einrahmen


M. f. G.
Doumos Basile


RE: Neuer Pass und Chaos ohne Ende - Fabiano - 10.04.2012 11:55

Hallo Vasileios Basile Doumos,

bevor Du Dich weiter von unfähigen Beamten ärgern lässt, und nachdem das Chaos schon da ist, vorab die vielleicht entscheidenste Frage: Welchen offiziellen Namen hättest Du gerne?

1. Doumos Vasileios
2. Doumos Basile
3. oder beide Schreibweisen

Je nachdem, was Du gerne hättest, ist entscheidend für die nächsten Schritte.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wäre Doumos Vasileios eigentlich die richtige Schreibweise lt. ELOT 743-Norm. Da dieser Name nun im neuen griechischen Pass steht, ist von griechischer Seite alles in Ordnung.

Positiv: Du brauchst Dich nicht weiter mit den griechischen Beamten herumärgern. Das ist doch schon mal Gold wert, oder?
Problem: Du bist weiterhin als Doumos Basile bei deutschen Behörden gemeldet, sowie alle dt. Papiere und Unterlagen.

Ideen zur Lösung:

a) wie Trix bereits meinte, alle betreffenden dt. Urkunden auf eigene Kosten in Doumos Vasileios umschreiben lassen. Ist zwar ärgerlich, aber dafür wäre der Fehler aus der Vergangenheit endlich behoben, verbunden mit der Chance, dass zukünftig keine weiteren Namensprobleme mehr aufkommen.

b) Oder folgende Idee: Ein Bekannter hat z.B. sowohl einen griechischen also auch deutschen Pass, mit jeweils unterschiedlichen Namens-Schreibweisen. Wie ist es bei Dir, hast Du auch einen deutschen Pass? Falls nicht, schon mal daran gedacht einen Deutschen Ausweis zu beantragen? Vielleicht bekommst Du dort den Namen „Doumos Basile“ eingetragen.

c) In Deutschland gibt es die Möglichkeit einen Künstlernamen im Ausweis eintragen zu lassen. Ob das auch in Griechenland geht, da hab ich leider keine Ahnung. Die Idee wäre, offizieller Name im Pass = Doumos Vasileios, und darunter als Künstlername = Doumos Basile. Damit hättest Du auf einem Dokument beide Schreibweisen, und könntest dich vor dt. Behörden ganz offiziell als Basile und/oder Vasileios Doumos ausweisen.

Ich bin zwar kein Namensrechtsexperte, aber vielleicht konnte ich ein paar neue Ideen zur Problemlösung beitragen.


RE: Neuer Pass und Chaos ohne Ende - anthemions - 10.04.2012 16:19

Mein lieber Fabiano,

auch dir einen großen Dank an der Anteilnahme zu mein Problem!

Wie du und Trix schon richtig bemerkt habt, wird der einzig u. richtige Weg sein, dass ich diesen Wust nach und nach auseinander zu rupfen habe, um endlich wieder "eine" Identität zu bekommen.

Als erstes werde ich wohl einen Notar oder das Enwohnermeldeamt zur Beglaubigung meiener Personalien zu rate ziehen.

Mal sehen was passiert.

Zur Info!
Doppelte Staatsangehörigkeit ist nicht möglich; egal wie wie lange man in Deutschland lebt, hier gilt entweder deutsch oder griechisch.
Rechte / Pflichten zu Eigentuntumsverhältnissen u. Erbschaften zur Besteuerung sind mir nicht bekannt.
Der Googler kann hier vieleicht weiterhelfen.

Bei in Deutschland geborenen griechen ist die doppelte Staatsbürgerschaft zeitlich begrenzt.
Bei Geburt eines Kindes in Deutschland hat dieses ein Recht auf deutsche Staatsbürgerschaft.
Bis zur Entscheidungsfreiheit des Kindes können / müssen Eltern die Nationalität des Kindes bestimmen.

Ab dem 18, kann ein Kind bis zum 22 Lebensjahr sich für eine Nationalität entscheiden, danach muß das Kind eine Staatsangehörigkeit auswählen.

Diese Angaben sind ohne Gewähr!

Mein Sohn hat bei seinem 18 Lebensjahr sofort und nur die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt.

Es war sein Wunsch in einem Land mit seinen geordneten verhältnissen zu leben wie in Deutschland und nicht wie in "Wild Suth Greece" wo Recht und Ordnung nur auf dem Papier vorliegen.

Herzlichst


RE: Neuer Pass und Chaos ohne Ende - Trix - 12.04.2012 22:51

Hallo, nochmal,

versuche mal das ein wenig aufzudröseln, was Ihr beiden da geschrieben habt.

In den Jahren, als die "Gastarbeiter" aus GR nach D kamen, hat man in Gr oft "Schreiberlinge" mit dem Papierkram beauftragt und bezahlt, die haben dann die Formulare nach Gutdünken ausgefüllt... Ähnliche Dienste gabs auch früher vor den Konsulaten, da kamen dann Griechen mit fremden 20-30 Pässen und holten dann neue.
Ok, Fakt ist auch, dass damals auch in den dt. Behörden nichtdeutschen nach Gusto verfahren wurde, auch wenn es bereits damals rechtliche Vorgaben zur Transskription gab.

In irgendeinem gr. oder dt. Ministerium werden isicherlich die gültigen Transkriptionen aufzufinden sein, nur bringt Dich das heute nicht mehr weiter, Du wirst Dich so nicht auf die alte von Dir gewünschte Schreibweise berufen können.

Ein gültiger Pass oder Personalausweis dient zur Identifizierung einer Person und in D ist ohne gültiges Ausweispapier auch der Aufenthalt nicht rechtmässig.

Dass Du sowohl in GR und D bei den gr. Behörden nicht weitergekommen bist, tut mir leid.
Ich persönlich komme bisher mit freundlicher Beharrlichkeit bisher weiter - ohne Fakelaki, aber irgendwann werde auch ich "verzweifeln".

Fabianos Vorschlag mit dem dt. Pass wird daran scheitern, dass sich die dt. Behörden bei der Schreibung im dt. Pass am neuen gr. Pass orientieren.
Eventuell ist der Bekannte von Fabiano Kind von 2 unterschiedlich staatlichen Elternteilen, bzw. Ehepartner eines dt. Ehegatten und der dt. Pass wurde dann unabhängig vom gr. Pass ausgestellt.

Das mit dem Künstlernamen könnte man versuchen, hege aber meine Zweifel daran, vor allem wird zb. später keine Bank Dich neu als Kunden aufnehmen mit Deinem Künstlernamen, sondern mit dem richtigen Namen/neue Schreibweise.

Was die Möglichkeit der Erlangung der doppelten Staatsangehörigkeit betrifft, muss man unterscheiden.
Es gibt die "automatische" mit Geburt in D seit der RotGrünen-Bundesregierung mit Wahlpflicht für die eine bis zum 22. Lebensjahr.

Dann gibt es die "auf Antrag", wenn man sich bereits seit 8 (glaube ich ) Jahren rechtmässig in D aufhält, Deutsch spricht (kein Problem bei Dir), straffrei ist und wenn man sich selbst unterhält (dh. keine Chance als HartzIVler).
Die Beibehaltung der gr. StA wird von den dt. Behörden bei EU-Staatsangehörigen hingenommen.
Wurde auch vom Bundesverwaltungsgericht so entschieden.
http://www.eu-info.de/eu-familienrecht/staatsbuergerschaft-eu/7505/

Du könntest also locker die doppelte StA erlangen, die entsprechenden gr. Anträge (muss man dem dt. Einbürgerungsantrag beifügen) liegen bereits seit Jahren in "meinem" gr. Konsulat aus.

Dt. Behörden werden Dir wahrscheinlich nicht Deine gewünschte gr. Transkription in dem Sinne beglaubigen, wie Du es gern hättest.
Amtlich beglaubigen werden Sie nur, dass eine Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument übereinstimmt, auf keinen Fall ändern die die Transkription. Das bringt Dich aber nicht weiter.

Beim Notar könnte man anfragen, für Geld kann man alles beglaubigen lassen, ob das dann aber rechtsverbindlich ist, daran zweifle ich.

Es bleibt, glaube ich, nur noch die Abänderung der alten dt. Urkunden etc. übrig.

Viel Geduld dabei, denn die unterschiedliche Transkription musst Du jedesmal ausführlich erklären müssen unter Vorlage alter und neuer Pass.


RE: Neuer Pass und Chaos ohne Ende - Fabiano - 13.04.2012 01:34

Ich kann mich da Trix nur anschließen, die Änderung der dt. Urkunden scheint wohl ein empfehlenswerter und vernünftiger Weg zu sein, um absolut auf der sicheren Seite zu sein.

Obwohl, ich frage mich gerade, ob so eine Änderung aller Urkunden in Deinem Fall zwingend notwendig ist. Anders gefragt, gibt es schon Probleme wegen der neuen Transkription im gr. Pass und den dt. Urkunden?

Hintergrund zu dieser Frage (kleiner Exkurs):

Ein ähnliches Namens-Chaos kenne ich auch von einem deutschen Bekannten, wohnhaft in Bayern. Solche Durcheinander sind also kein rein griechisches Privileg Smile

Also, im deutschen Pass steht sein offizieller Vorname Hans, so wie ihn vor vielen vielen Jahren seine Eltern gewählt haben. Einige bayerische Behörden und Beamten war es offensichtlich egal, was im Pass steht, denn in vielen seiner Urkunden und Papiere steht als Vorname Johann. In Bayern ist Johann und Hans gleichbedeutend. Obwohl im Pass Hans steht, haben die Behörden einfach Johann geschrieben. Heiratsurkunde, Führerschein, Rentenunterlagen etc. steht überall Johann statt Hans.

Es gab wegen dem unterschiedlichen Vornamen im Pass und Urkunden auch nie Probleme. Im Gegenteil, jeder Versuch die Behörden dazu zu bewegen, doch bitte auch in den Papieren den richtigen Namen Hans zu verwenden, wurde sinngemäß stets mit „Hans oder Johann, ist doch das selbe“ beantwortet. Mittlerweile ist der gute Mann bald 70 und bereits in Rente. Rentenantrag wurde mit Vornamen Hans gestellt, und im Rentenbescheid steht trotzdem wieder Johann, und niemand stört sich daran. Rente wird stets pünktlich überwiesen. Seit seiner Geburt lebt er wie gesagt problemlos mit Hans im Pass, und Johann in einigen Urkunden.

Bei Wikipedia kann man´s nachlesen, dass Hans eine Variante von Johann ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/Johann → Varianten

Einen ähnlichen Eintrag gibt es auch für Basile bzw. Basil
http://de.wikipedia.org/wiki/Basil → Varianten
bzw. http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Basil&stable=0&redirect=no

Nachdem also Basile auch nur eine Variante für Vasileios ist, daher meine Überlegung mit der Frage, ist es wirklich notwendig alle dt. Urkunden für teures Geld umschreiben zu lassen? Sicherlich wäre das die sicherste Lösung. Aber möglicherweise reicht im Zweifel vielleicht auch ein einziges notariell beglaubigtes Papier, dass Basile Doumos und Vasileios Doumos ein und die selbe Person ist.

Ob die neue Schreibweise „Vasileios Doumos“ Probleme macht, lässt sich vermutlich schnell überprüfen in dem Du zukünftig alle offiziellen Briefe, Anträge etc.als Vasileios Doumos schreibst z.B. die nächste dt. Steuererklärung als Vasileios Doumos mit Deiner Steuer-Identifikationsnummer abgibts, oder als Vasileios Doumos eine dt. Rentenauskunft beantragst (Deine Rentenversicherungsnummer ist ja weiterhin unverändert).


RE: Neuer Pass und Chaos ohne Ende - Trix - 13.04.2012 10:48

Hi,
also das Beispiel von Hans/Johann kann ich kaum glauben...
Da haben ganz viele Behörden bewusst geschlampert.

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass oft nicht auf die Schreibweise des Namens , sondern auf irgendwelche KundenNummern, Geburtsnummern etc. geachtet wird, was aber nicht korrekt ist. Am Telefon heisst es doch auch immer, nennen Sie mir doch bitte Ihre Nr..

Könnte also bei nicht korrekten Mitarbeitern also gut gehen, aber spätestens , wenn irgendwo der Ausweis zur Abgleichung der Daten verlangt wird, sollte es Probleme geben., zb. Post-ident, Handyverträge und Schufaeintrag, Neukunde bei Banken bzw. Neukreditaufnahme.