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Doppelte Staatsangehörigkeit und Umschreibung von Namen - Druckversion

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Doppelte Staatsangehörigkeit und Umschreibung von Namen - suni - 07.08.2011 20:57

Hallo,

ich erwarte in den nächsten Wochen ein Kind.
Das Kind wird die deutsche und griechische Staatsangehörigkeit haben.
Mein Mann und ich haben uns auch schon für den Namen entschieden. Die gewählten 2 Namen gibt es in Deutschland und Griechenland. Die erste Meldung wird im deutschen Standesamt erfolgen. Jetzt habe ich folgende Fragen bzgl. der Transkription/Transliteration:

1. Wird bei der Anmeldung im griechischen Konsulat die richtige griechische Schreibweise genommen, unabhängig davon, wie die Namen in den deutschen Unterlagen geschrieben sind?
2. Muss der in die lateinische Schrift umgeschriebene Name mit dem auf den deutschen Unterlagen identisch sein? Mein Ziel ist, dass sie identisch sind. Wie kann ich verhindern, dass die Schreibweisen unterschiedlich sind?

Mein Anspruch ist an sich, dass die Namen in der jeweiligen Sprache richtig geschrieben sind.
Da es sich um griechische Namen mit oi und ei handelt, kommt bei der Transkription/Transliteration jeweils etwas anderes zustande, als das, was ich auf Deutsch schreiben würde.

Hinzu kommen noch folgende Punkte:

Beim ersten Namen ist unsere bevorzugte Schreibweise im Deutschen mit „S“ am Anfang. Der Name wird im Griechischen aber mit „Z“ richtig geschrieben.
Muss ich hier den Kompromiss eingehen und im Deutschen am Anfang ein Z schreiben?

Deutsch: Saphira (Kompromiss Zaphira)
Griechisch: Ζαφειρα


Beim zweiten Namen richtet sich die übliche internationale Schreibweise an den altgriechischen Umschreibregeln. Im Konsulat sagte man mit, dass diese Umschreibung Quatsch wäre. Das was mit als Umschreibung gezeigt wurde, ergibt meiner Meinung nach größeren Quatsch (s.u.).
Um eine Wiedererkennung international zu gewährleisten, würde ich die altgriechische Umschreibung nutzen wollen.

Deutsch: Phebe oder Phoebe (lt. Konsulat Foivi !!!)
Griechisch: Φοιβη

Hat jemand einen Tipp für mich, wie ich es am Besten anstelle?


RE: Doppelte Staatsangehörigkeit und Umschreibung von Namen - Trix - 08.08.2011 12:43

hallo,

Zur Änderung der "falschen Schreibweise" im dt. Standesamt ist zb. auch eine "geneigte Schreibweise" des gr. staatlich anerkannten selbst bezahlten Übersetzers hilfreich.

Die Standesbeamten müssen sich selbst an interne Richtlinien halten. Im Zweifelsfall mal in der Landesbibliothek Deines Bundeslandes danach suchen.

Ein Vorname stammt doch wohl von (s)einer gr. Mutter, die wahrscheinlich auch schon in D war. Wie stand ihr Name in dt. Papieren (Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis) ? Wenn die Schreibweise dort Euch gefällt, könnt Ihr Eure Argumentation gegenüber dem Standesamt darauf stützen.

Seid Ihr auch sicher mit Eurer Schreibweise ? Schon beim gr. Popen abgecheckt ?

Ich kenne nur Ζαφειρία.

Beide Namen stiften im Dt. geradezu zur Verhunzung durch die lieben Mitschüler auf.


RE: Doppelte Staatsangehörigkeit und Umschreibung von Namen - nomas - 10.08.2011 12:09

und das hier hat der Wikipedia-artikel Umschrift dazu zu sagen:

Zitat:Die Umschrift von Namen in Personenstandsbüchern richtet sich in Deutschland nach der Umschrift, die in den Urkunden (insbesondere Pass oder Geburtsurkunde) des Staates, dem der Ausländer angehört, verwendet wurde. Das sind in aller Regel Transkriptionen auf englischer oder französischer Grundlage. Nur soweit eine Umschrift in Urkunden, die der Heimatstaat des Ausländers ausstellt, nicht erfolgte oder auf Grundlage der Transliteration durchgeführt wurde, wird in deutschen Personenstandsbüchern den internationalen Transliterationsregeln gemäß übertragen. Grund für diese Vorgehensweise ist, dass die Namensschreibung in Pässen, Geburtsurkunden einerseits und in Personenstandsbüchern andererseits nicht auseinanderfallen soll.

Bei der Einbürgerung besteht die Möglichkeit, die Rechtschreibung und Aussprache des Namens einzudeutschen.

in den mir persönlich bekannten fällen (in NRW), wurde immer die französische transkription verwendet. da waren allerdings keine so komplizierten taufvorhaben dabei. ich schließe mich daher dem Trix-vorschlag an: alles vorher mit den ämtern (griechisches konsulat und deutsches standesamt) abklären.


RE: Doppelte Staatsangehörigkeit und Umschreibung von Namen - petaluda - 10.08.2011 20:34

Hallo Suni,

die Tochter eines Freundes heisst auch Saphira/Ζαφειρα. Sie wird im deutschen Pass auch mit S geschrieben.
Mein Nachname beginnt auch mit Z ,wurde allerdings auch so mit einem Z übersetzt und eingetragen. Ich kenne mehrere Beispiele bei denem im nachhinein die Namen wieder geändert werden konnten, da sie vor vielen Jahren nach einer Din-Norm übersetzt wurden und total vom griechischen Ursprungsnamen abwichen. Die Namen wurden neu übersetzt und dann auch anerkannt.
Ich glaube, dass die Ämter heutzutage da schon flexibler sind und ihr könnt euch auch bei einem anerkannten Übersetzer schon vorab erkundigen.


RE: Doppelte Staatsangehörigkeit und Umschreibung von Namen - suni - 15.08.2011 20:36

Hallo!

Vielen Dank für eure Antworten. Es beruhigt mich, dass es Beispiele gibt, wie der Name in meinem Sinn übersetzt werden kann.
Insbesondere, weil ich schon im Konsulat war und dort wenig konstruktive Antworten bekommen habe (sinngemäß: "dann nehmen Sie doch einen anderen Namen").

Das deutsche Standesamt sehe ich nicht als das Problem an. Sie werden den Namen übernehmen, wie wir ihn melden. In Kombination mit der griechischen Staatsangehörigkeit wird es interessant ...

Trix: Es gibt keine Großmutter, die so heißt. Also auch keine Unterlagen aus denen wir abschreiben könnten. Die Namen haben wir uns tatsächlich selbst ausgesucht Blush .

Nomas: Vielen Dank für den Hinweis auf den Wikipedia-Artikel

Petaluda: Nach Deiner Info bin ich zuversichtlich, dass wenigstens der eine Name funktioniert.

Ich bin gespannt, wie es ausgeht