Doppelte Staatsbürgerschaft und Namenproblem - Druckversion +- ellines.de Forum (https://forum.ellines.de) +-- Forum: Themenforen (/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Konsularisches und Behörden (/forumdisplay.php?fid=30) +--- Thema: Doppelte Staatsbürgerschaft und Namenproblem (/showthread.php?tid=324) Seiten: 1 2 |
- ChristosG - 10.03.2006 03:16 Hallo! Ich habe eine Frage... Ich habe beide Staatsangehörigkeiten, Deutsche und Griechische, vom meiner Mutter und meinem Vater. Ich bin in Griechenland geboren und habe griechischen Name, ΧΡΗΣΤΟΣ. Fast mein ganzen Leben lebte ich in Griechenland, aber jetzt nach mein Studium in Griechenland werde ich nach Deutschland für Weiterbildung kommen. Vor wenigen Monate habe ich begriffen, dass mein Name in meinem Deutschen Pass HRESTOS ist, nicht wie die richtige Umschrift vom Griechischen Staat ist, CHRISTOS. Ich wusste nicht wie ich meine Anträge ausfüllen sollte. Das Problem hat 1985 begonnen, wenn wir fest in Deutschland für manchen Monaten wohnen wollten, und eine Registrierung gemacht hatten. Den Beamten dort gefall das übersetzendes griechisches Familienbuch nicht, und wollte anderes System für unsere Namen und Geburtorte verwenden. Vor diesem Zeitpunkt hatten wir unsere Urkunden durch die Botschaft in Athen gekriegt, z.B. Reisepässe, usw., und unseren Namen waren genau wie mit das Griechische Umschriftsystem. Ich wollte gerne wissen, wie es heute geht; welche Norm wird heute in Deutschland für die Umschrift der Griechischen Namen von Doppelstaatler (oder blos Griechen; mein Vater hat nur Griechische, aber sein Name war auch mit andere Norm umgeschrieben) verwendet. Wie wird ein kleiner ΧΡΗΣΤΟΣ heute in Deutschland geschrieben? Vielen Dank! [ Hier ist auch ein Link für etwas gleiches von Christos Konstantinidis (Hrestos Konstantinides), der in Deutschland verheiratet wurde http//europa.eu.int/...61991J0168 Das grosste Problem ist mein Familienname, der mit der alten von Deutschalnd verwendeten Umschrift wie Familiennamen aus Mexiko klingt.... ] - Katina - 10.03.2006 09:34 Hallo Christos, die gleichen Probleme mit der Transkription griechischer Buchstaben hatten wir auch und haben sie auf unterschiedliche Weise gelöst. Dreh- und Angelpunkt ist die Behörde der 1985-Registrierung -- wohl Standesamt in D ? Zunächst einmal, gab es vor der "1985-Registrierung" deutsche Dokumente mit richtiger Schreibweise (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) ??? Wenn ja, mit diesen richtigen "alten" Dokumenten zum 1985-Standesamt und versuchen, die Beamten zu überreden, den offensichtlichen Schreibfehler zu korrigieren. Im Archiv und in den Personalstandsbüchern nach dem Originalantrag/eintrag von 1985 suchen lassen. Vielleicht sind die Anträge mehrmals umgeschrieben worden, da diese handschriftlich gemacht werden. Das sind Fehlerquellen. Oder vielleicht fehlt eine Unterschrift von Euch , die das Ganze bestätigen. Wenn nein, dann "richtig" beglaubigte dt. Übersetzungen der griechischen Dokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde) anfertigen. In der Landesbibliothek des Bundeslandes nach den damals geltenden Transkriptionsregeln suchen . Alles Mitnehmen. Wieder zum 1985-Standesamt gehen, im Archiv und Personalstandsbüchern nach Fehlern suchen . Versuchen, den Beamten zu überzeugen, mit dem Amtsleiter sprechen, EuGH-Urteil mitbringen (obwohl ich nicht weiss, ob es hier ganz einschlägig ist, Einfach versuchen). Wenn die ganzen Überredungsversuche das Standesamt nicht von der erforderlichen Korrektur überzeugt, dann bei diesem Standesamt Namensänderung durch Amtsgericht beantragen. Bei uns hat das ohne Anhörung vor Gericht dann geklappt. Und hat nichts gekostet. Mit dem Amtsgerichtsurteil muss das Standesamt sein Personenstandsregister ändern und neue Geburtsurkunden, Heiratsurkunden ausstellen. Damit kann man dann die Pässe und Personalausweise ändern lassen. Also, Vorgehensweise ist, dem damaligen Standesamt einen damaligen Fehler nachzuweisen, dann einfache sofortige Korrektur durch Standesamt möglich. Wenn das mit dem Fehlernachweisen nicht klappt, dann Antrag auf Namensänderung beim AG . Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert erklärt. Viel glück katina - ChristosG - 10.03.2006 15:44 Vielen Dank, Katina, für die schnelle Antwort! Bei deinem Fall, gab es blos Fehlern, oder Transkription durch anderer Norm? Kannst du ein Beispiel schreiben? (z.B. Aikaterine, anstatt Aikaterini?) Welchem Jahr ist es passiert? Meine Eltern waren in Griechenland verheiratet und danach meine Mutter war zur Deutschen Botschaft gegangen, um seine Dokumente mit ihrem neuen Namen (dem neuen Familiennamen) ändern. Ihr Führerschein, ihr altes Reisepass haben Noten für ihre neuen Name (und vor ihrer alten Familiennamen hatten sie einen "geb." geschrieben). In diesen Dokumenten, und sogar auch in unseren alten Deutschen Kinderreisepässe (die wir leider nicht mehr haben), war der Name richtig, weil in der Botschaft die Beamte keine besondere Transkription benutzt hatten, sondern hatten sie grade die Dokumente wie sie vom griechischen Staat übersätzt waren, benutzt. Ich weiss leider nicht genau welche Norm in diesen Standesamt in D die Beamten benutzt hatten. Meine Mutter erzählt mir dass sie sehr wütend geworden war, aber sie wollten nicht hören. Glücklicherweise hatten sie den Namen meiner Mutter nicht umschreiben lassen. Sie heisst KARIN, in griechisch KAPHN geschrieben, und vermutlich wieder auf lateinischen Alphabet KARĒN umgeschrieben (mit der falschen Norm). Es gibt manche Normen, manche für altgriechisch und manche für neugriechisch. Zum Beispiel, der altgrieche Dichter OMHP, muss als "HOMER" umgeschrieben sein, aber ein neugrieche mit dem Namen OMHPOΣ, hat die neugriechische Transkription "OMIROS". Hier darf man nicht die altgriechische Norm verwenden, weil es auf neugriechisch nicht alle Betonungen gibt... Es sollte ὉMHPOΣ sein, sondern bekommt man blos "OMEROS" anstatt "HOMEROS", etwas vollständig falsch. Manche Normen für diese Transkription sind DIN 31634, ELOT 743, ISO 843. Das Griechische Staat benutzt für die Reisepässe die ELOT 743, die genau identisch mit der internationale ISO 843 ist. Ich wollte gerne wissen was gilt jetzt in den Deutschen Gesetzen. Wenn es noch heute die falsche Norm verwendet ist, dann soll ich vielleicht etwas mehr tun... wie am AG vielleicht... wie du sagst es ist auch nicht so schwer Vielen Dank! Efcharisto poly! - petaluda - 10.03.2006 17:05 Hallo Christo, als ich heiratete wurden die griechischen Papiere meines Mannes auch übersetzt und das Ende vom Lied war,das ich dann einen anderen Namen in meinem Pass stehen hatte als er.Sein Name wurde gelassen,da er schon so übersetzt war,doch ich musste den Namen nach der neuen Übersetzung nehmen.Bei der neuen Übersetzung wurde auch das H als E genommen und das μπ als P anstatt als B .Soviel ich weiss war die Übersetzung damals in ISO.Jahre später haben wir alles neu übersetzen lassen und ohne Probleme beim Standesamt in den Urkunden ändern lassen,da ja auch unser Sohn denn falsch übersetzten Namen hatte.Bei ihm war es noch schlimmer,da er in seinem griechischen Pass richtig war und im deutschen falsch Ich denke,das dieses Problem viele hatten wegen ,besonders wegen des Buchstaben Ηta, das ja als eta damals übersetzt wurde.Soviel ich mitbekommen habe,wird es heute nicht mehr so gehandhabt. Viel Glück beim ändern und Gruß aus München - Katina - 10.03.2006 17:52 Hallo Christos, das war bei uns 1998. Ich hatte mich damals zwar mit Kopien der Transkriptionsverordnungen für Standesämter meines Bundeslandes ausgerüstet, doch das und irgendwelche ISO hat damals niemand interessiert. Die damaligen Unterlagen habe ich mir nochmals angeschaut. Es war kein Antrag auf Namensänderung, sondern ein einfacher Antrag auf Berichtigung des Heiratseintrages bzw. Geburtseintrages beim Standesamt gem . 47 PStG an das zuständige Amtgericht. Es musste vieles geändert werden Nachnamenendung meiner Mutter und mir von -ris auf das weibliche -ri H-CH-Problem bei Namen und Orten von Hrisi auf Chrissi G-Problem von Aghius auf Agios und korrekte Geburtdaten Die Transkriptionsfehler wurden in den 60ger/70ger Jahren gemacht . Wie bereits gesagt, ich würde beim damaligen dt. Standesamt vorstellig werden, die alten richtigen Reisepässe zeigen und Fehler suchen und ändern. Und wie auch petaloudas Beispiel zeigt und meine tägliche Berufspraxis, in der ich viel mit der 100 % richtigen Schreibweise von Namen der "Kundschaft" zu tun habe, das mit der Änderung/Berichtigung beim Standesamt geht eigentlich einfach und zügig. (Ausser man hat es mit scheinbar kleinlichen Behörden zu tun wie in Altensteig, LRA Calw und AG TÜ, die solche Lappalien sogar dem EuGH zur Entscheidung vorlegen). Der Zusatz "geb." muss übrigens von Behörden immer bei Frauen, die nicht mehr ihren Geburtsnamen tragen, in Urkunden dazu geschrieben werden. Gruss Katina - ChristosG - 11.03.2006 18:09 Sehr interessant. Ich glaub ich werde es schaffen, ein Name in beiden Staaten zu haben . Alle Leute griechischen Buchstaben könnten, dann wäre es das beste; dann wäre keine Transkription nötig... wie es in der Türkei ist, die haben den Namen "Barış Manço" (ein Sänger)... da ist keine Umschrift nötig, blos "Baris Manco" schreiben... oder blos im Türkisch lassen; alle können es verstehen. Noch etwas... Sollen die weibliche, den weiblichen Form haben. In Griechenland die meisten Namen (nicht alle), auch in Russland, haben 2 Formen, männlich und weiblich. Wie von Katina gesagt sie hat das "-s" weggenommen. Kann man danach als Familie, oder Geschwister in Deutschland sein...? Oder gibt es Probleme bei Erbschaft, usw.? In Griechenland ist es sehr einfach, die beiden Namenformen sind gleich... der männliche Name ist auf Nominativ und der weiblich auf Genitiv, außer den Namen die für beide formen in Nominativ sind (wie die meisten Namen in Zypern). Aber ich glaube in Deutschland das wäre fremd. Zum Beispiel es gibt ein Name, der auf männliches Geschlect "Kontoleon" ist, und auf weibliches (genitiv vom männlichen) "Kontoleontos" ist... was macht man in diesen Fällen? - Katina - 11.03.2006 18:56 Hallo Christos, unterschiedliche Namen innerhalb einer Familie stellen in D bei Erbschaft oder so kein Problem dar. Bei einer Erbschaft muss man erst den Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, das auch die Familienverhältnisse überprüft. Im dt. Alltag sind sog. Patchworkfamilien mittlerweile normal. Ehemann hat anderen Namen wie Ehefrau (die Geburtsnamen oder Namen von früherem Ehemann behalten hat) und die Kinder können den Namen von einem anderen Vater haben. Zu Frau Kontoleontos Ich würde beim Standesamt versuchen die Beamten zu überzeugen und im Zweifel diesen Berichtigungsantrag beim AG stellen. Vielleicht hilft es auch Kopien der Pässe von griechischen weiblichen Verwandten (Schwiegermutter, Schwestern) mitzubringen um die regelmässige Verwendung der weiblichen Endung zu begründen. katina - ChristosG - 15.03.2006 23:08 Hallo! Ich habe noch eine Frage zum Thema... Wie werden die auf lateinischem Alphabet umschriebene griechische Namen in den Personenstandsbüchern geschrieben? Ich hab ein Blatt von unserem Famileinbuch mit den Namen meiner Familie und ausser meiner Mutters Namen sind die Namen nach Umschrift geschrieben, und um genau zu sein, nach "Transliteration". z.B. Am Platz für meinem Vorname steht "HRĒSTOS" aus "ΧΡΗΣΤΟΣ", und am Platz für mein Bruders Vorname steht "GEŌRGIOS" aus "ΓΕΩΡΓΙΟΣ". Ich meine, da sind Striche auf "e" und "o" damit man weiss, dass diese Buchstaben aus griechischen eta(ita) und omega kommen, nicht aus epsilon und omikron. Das war die "Transliteration" die von Standesamt verwendet wurde (ISO/R 8431968). Diese Norm hat ausser "Transliteration" auch "Transkription". Der Unterschied ist dass das Ziel der Transliteration die hin und her Umschrift ist, aber das Ziel der Transkription nur dir phonetische Umschrift ist und darum benutzt man bei der Transkription keine Striche oder andere Symbole. Dieser Beamte, der die Tranliteration gemacht hatte, hatte uns eine Fotokopie von der Norm Tabelle mit den Gleichwertigen Buchstaben gegeben. Da habe ich die Nummer der Norm entdeckt. Wie sind eure Geburtsurkunden und Familienbücher, gibt es oder gab es vor der Korrektur irgendwelche Striche? Heute ist diese Norm nicht gleich. Ihr Inhalt wurde an beiden Transliteration und Transkription verändert. Heute, mein Name würde nach Transliteration "CHRĪSTOS" und nach Transkription blos "CHRISTOS" (ohne Strich) gewesen. Die Norm ist heute die selbe als damals, hat aber heute die neue Ausgabe einem anderen Jahr neben der Nummer (ISO 8431997). Ich wollte Fragen, ob das Gesetz für die Transliteration das selbe als damals ist. Dann sollte ich mir eine neue Transliteration machen lassen... und hoffen dass die Beamte heute die neuere Version der Norm verwenden werden. Vielen Dank! [Ich habe folgende Seiten gefunden http://frei.bundesgesetzblatt.de http://bundesrecht.juris.de] |