ellines.de Forum
Zwangsweise neue griechische Reisepässe ab 1.1.2007 - Druckversion

+- ellines.de Forum (https://forum.ellines.de)
+-- Forum: Themenforen (/forumdisplay.php?fid=4)
+--- Forum: Konsularisches und Behörden (/forumdisplay.php?fid=30)
+--- Thema: Zwangsweise neue griechische Reisepässe ab 1.1.2007 (/showthread.php?tid=308)

Seiten: 1 2


- Katina - 18.12.2005 08:37

Hallo,

folgendes habe ich gestern in einer kleinen griech.GratisZeitung (Korona tis Omogeneias) gelesen und habe es auch heute im Internet beim gr. Generalkonsulat Düsseldorf (gr-gkd.de)bestätigt bekommen:


Α Ν Α Κ Ο Ι Ν Ω Σ Η

ΝΕΑ ΔΙΑΔΙΚΑΣΙΑ ΕΚΔΟΣΗΣ ΔΙΑΒΑΤΗΡΙΩΝ

Από 1ης Ιανουαρίου 2006 καθιερώνεται νέος τύπος διαβατηρίων τα οποία θα εκδίδονται πλέον αποκλειστικά από Κεντρική Υπηρεσία της Ελληνικής Αστυνομίας, βάσει του Νόμου 3103/2003, ο οποίος ευθυγραμμίζει την ελληνική νομοθεσία με σχετικό κανονισμό της Ευρωπαϊκής ΄Ενωσης και με γνώμονα την ανάγκη έκδοσης ασφαλέστερων ταξιδιωτικών εγγράφων.

Ως εκ τούτου, οι Ελληνικές Προξενικές Αρχές θα έχουν στο εξής αρμοδιότητα μόνον για τα κάτωθι:

- Παραλαβή αιτήσεων και δικαιολογητικών
- Επίβλεψη για την ασφαλή προώθηση τους στην Ελληνική Αστυνομία
- Παραλαβή των διαβατηρίων από την Ελληνική Αστυνομία
- Επίδοση των διαβατηρίων στους δικαιούχους

Η υποβολή των αιτήσεων στην Προξενική Αρχή από τους ενδιαφερόμενους θα γίνεται αυτοπροσώπως. Το ίδιο θα συμβαίνει κατά την παραλαβή των διαβατηρίων, με την επιπλέον δυνατότητα παραλαβής τους από νομίμως εξουσιοδοτημένα προς τούτο πρόσωπα. Εξαίρεση στις ανωτέρω αυτοπρόσωπες παρουσίες προβλέπεται ? για ιδιαίτερα σοβαρούς λόγους υγείας?, ενώ ιδιαίτερες ρυθμίσεις προβλέπονται για ανήλικους.

Τα νέα διαβατήρια θα είναι ισχύος πέντε (5) ετών. Η οποιαδήποτε παράταση/ανανέωση/αντικατάσταση δεν θα μπορεί να υπερβαίνει συνολικά τα πέντε (5) έτη από την έκδοση.

Υπογραμμίζεται ότι τα ήδη κυκλοφορούντα διαβατήρια ή όσα διαβατήρια εκδοθούν πρίν από την εφαρμογή της νέας διαδικασίας, παύουν να ισχύουν την 31 Δεκεμβρίου 2006.

B E K A N N T M A C H U N G

NEUES VERFAHREN FÜR DIE AUSSTELLUNG VON REISEPÄSSEN

Ab dem 01. Januar 2006 werden neuartige Reisepässe eingeführt, die nunmehr ausschließlich von der Zentralstelle der Griechischen Polizei ausgestellt werden. Grundlage dafür ist einerseits das Gesetz 3103/2003, das die griechische Gesetzgebung mit der entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union harmonisiert, und andererseits die Notwendigkeit, Reisedokumente mit höherer Sicherheit auszustellen.

Daher werden die griechischen Konsularbehörden künftig ausschließlich für folgendes zuständig sein:

- Entgegennahme der Anträge und Nachweise
- Aufsicht über deren sichere Weiterleitung an die Griechische Polizei
- Entgegennahme der Reisepässe von der Griechischen Polizei
- Übergabe der Reisepässe an die Inhaber

Das Einreichen der Anträge bei der Konsularbehörde erfolgt durch persönliches Erscheinen der Betroffenen. Das gleiche gilt für die Übergabe der Reisepässe, wobei hier zusätzlich die Möglichkeit vorgesehen ist, dass diese auch an hierzu gesetzlich bevollmächtigte Personen erfolgen kann. Eine Ausnahme von der vorgenannten Pflicht zum persönlichen Erscheinen ist nur ?aus besonders schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen? vorgesehen.

Die neuen Reisepässe werden mit einer Gültigkeitsdauer von fünf (5) Jahren ausgestellt. Jedwede Verlängerung/Erneuerung/Ersatzausstellung kann nicht für einen längeren Zeitraum als fünf (5) Jahre ab dem Ausstellungsdatum erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bereits in Umlauf befindliche Reispässe bzw. solche, die noch vor Anwendungsbeginn des neuen Verfahrens ausgestellt werden, ihre Gültigkeit zum 31. Dezember 2006 verlieren.
------

Ich denke, dass es sich dabei um die Einführung der biometrischen Reisepässe handelt, die die USA der EU aufgezwungen hat.

Warum aber verlieren ALLE alten (Ausstellung bis 31.12.2005) griechischen Reisepässe ihre Gültigkeit am 31.12.2006 und somit muss jeder Grieche spätestens ab 1.1.2007 einen neuen Reisepass beantragen auch wenn der alte noch länger gültig gewesen wäre ???.

Deutsche mit alten Reisepässen erhalten erst nach dem regulären Ablauf ( 5 oder 10 Jahre) den neuen biometrischen Reisepass. Es erfolgt also kein Zwangsumtausch.

Das wird ein schönes Chaos in den griechischen Generalkonsulaten geben, da das Antragsprocedere und das besonderere Foto für den biometrischen Reisepass komplizierter ist wie die Einführung im Herbst in D gezegt hat.

Kali Kikiaki


Katina


- Katina - 18.12.2005 09:32

Akoma kati poli simantiko,

da für Auslandsgriechen deren Aufenthaltsstatus in D vom Besitz eines GÜLTIGEN Reissepasses abhängig ist, muss wohl oder übel jeder Auslandsgrieche ab 1.1.07 spätestens diesen neuen Reisepass beantragen.

(Ausnahme Personen mit dt. Staatsangehörigkeit, die den griech. Pass ehe nur für griech. Behörden/Banken nutzen)

Wenn die alten Reisepässe spätestens am 31.12.2006 ihre Gültigkeit verlieren, könnten Auslandsgriechen Probleme mit den deutschen Ausländerbehörden bekommen, wenn sie ab 1.1.2007 keinen neuen Reisepass vorweisen können.

Ohne gültigen griechischen Reisepass darf sich also kein Grieche lange in D aufhalten.

Mit dem griechischen Personalausweis kann man natürlich immer noch in Schengen-Staaten ein- oder ausreisen, der längere Aufenthalt kann aber schwierig werden.

Die gesetzlichen Grundlagen des Aufenthalts lassen sich im FreizügG/EU und AufenthG unter gesetze-im-internet.de (ohne Kommentierung) wie viele andere deutschen Gesetze finden.

Geia sas

Katina


- Grecho - 18.12.2005 14:44

Aja die wollen/müssen Geld machen....


- Armin - 18.12.2005 17:18

Katina schrieb:Ohne gültigen griechischen Reisepass darf sich also kein Grieche lange in D aufhalten.

Mit dem griechischen Personalausweis kann man natürlich immer noch in Schengen-Staaten ein- oder ausreisen, der längere Aufenthalt kann aber schwierig werden.
Mit Verlaub, aber das ist absoluter Quatsch. Es ist absolut egal, ob ein Grieche (= Unionsbürger) in Deutschland einen gültigen Reisepass hat oder nicht. Für den Aufenthalt in Deutschland ist das unwichtig.

Katina schrieb:Die gesetzlichen Grundlagen des Aufenthalts lassen sich im FreizügG/EU und AufenthG unter gesetze-im-internet.de (ohne Kommentierung) wie viele andere deutschen Gesetze finden.
Stimmt, aber dann bitte die Gesetze richtig lesen. Das AufenthG ist für Griechen nicht anwendbar. In §1 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG heisst es "Dieses Gesetz findet keine Anwendung für Ausländer, deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist [...]"

Da das bei Griechen der Fall ist wären wir also beim FreizügG/EU und können das AufenthG getrost beiseite legen. Bzgl. FreizügG/EU Hier der Link zum Nachlesen . Siehe hierbei §1 und §2 FreizügG/EU - und jetzt alle Griechen in Deutschland bitte wieder aufatmen, denn in §8 ist die Rede von Ausweispflicht - also nicht verwechseln mit der Passpflicht, wie sie für alle Ausländer, die keine Unionsbürger sind besteht !!

Kurzum es reicht ein Passersatz (§8 FreizügG/EU), wozu auch der griechische Personalausweis zählt.

Griechische Staatsbürger die sich nur innerhalb der EU-Gebiete aufhalten oder reisen, brauchen nicht zwingend einen Reisepass, und in Deutschland sowieso nicht. Es braucht also zu 99,9 % kein Grieche in Deutschland Angst haben, dass er aus Deutschland ausgewiesen werden könnte, nur weil er keinen gültigen Reisepass hat.

Hier noch ein allgemeiner Tipp für alle nichtdeutschen Mitbürger -> Das Handbuch für Deutschland

Beim Lesen von Gesetzestexten nicht vergessen zu unterscheiden zwischen Inländer, Ausländer, Unionsbürger u. Bürger mit Mehrstaatigkeit.

Und wenn ein Grieche aus Deutschland ausgewiesen wird, dann hat das andere Gründe. Aber bestimmt nicht deswegen, weil er keinen gültigen Reisepass hat Cool


- Katina - 18.12.2005 21:26

Arminoulis schrieb:
Katina schrieb:Ohne gültigen griechischen Reisepass darf sich also kein Grieche lange in D aufhalten.

Mit dem griechischen Personalausweis kann man natürlich immer noch in Schengen-Staaten ein- oder ausreisen, der längere Aufenthalt kann aber schwierig werden.
Mit Verlaub, aber das ist absoluter Quatsch. Es ist absolut egal, ob ein Grieche (= Unionsbürger) in Deutschland einen gültigen Reisepass hat oder nicht. Für den Aufenthalt in Deutschland ist das unwichtig.

Genau aus diesem Grund (angebliche Nichtvorlage des verlängerten griechischen Reisepasses und somit NichtNachweis eines noch gültigen Reisepasses gegenüber dt. Behörden) hat meine Mutter, die seit 1964 ständig in D lebt und bis zum 65. Jahr durchgearbeitet hat, 2 mal Probleme mit der Ausländerbehörde gehabt.(das 1. Mal musste sie die EU-Aufenthaltserlaubnis ganz neu komplett beantragen -- das 2. Mal gab es Ärger 1 Monat vor der endgültigen Erteilung der dt. Staatsangehörigkeit). Trotz griechischen Personalausweises, den hier in D noch nie eine deutsche Behörde, Bank etc. interessierte. Alle wollen den griechischen Pass und die Aufenthaltserlaubnis-EU und manchmal eine neue Meldebescheinigung sehen.
Und mir selbst hatte man auch aus dem gleichen Grunde mit der Ausweisung gedroht.

Dieser immer wiederkehrende Ärger mit dt. Behörden war für meine Familie einer der Hauptgründe die dt. Staatsangehörigkeit zu beantragen.

Arminoulis schrieb:
Katina schrieb:Die gesetzlichen Grundlagen des Aufenthalts lassen sich im FreizügG/EU und AufenthG unter gesetze-im-internet.de (ohne Kommentierung) wie viele andere deutschen Gesetze finden.
Stimmt, aber dann bitte die Gesetze richtig lesen. Das AufenthG ist für Griechen nicht anwendbar. In §1 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG heisst es "Dieses Gesetz findet keine Anwendung für Ausländer, deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist [...]"

Da das bei Griechen der Fall ist wären wir also beim FreizügG/EU und können das AufenthG getrost beiseite legen. Bzgl. FreizügG/EU Hier der Link zum Nachlesen. Siehe hierbei §1 und §2 FreizügG/EU - und jetzt alle Griechen in Deutschland bitte wieder aufatmen, denn in §8 ist die Rede von Ausweispflicht - also nicht verwechseln mit der Passpflicht, wie sie für alle Ausländer, die keine Unionsbürger sind besteht !!

Genau deshalb habe ich das Freizüg/EU als lex specialis zuerst genannt.

Arminoulis schrieb:Kurzum es reicht ein Passersatz (§8 FreizügG/EU), wozu auch der griechische Personalausweis zählt.

Was so nicht in diesem Gesetz steht und auch im Netz habe ich keine Kommentierung zum Freizüg/EU gefunden, ob nun der griechische Personalausweis (wie der dt. Personalausweis) als Passersatz gilt.

Ausserdem glaube ich nicht, dass alle im Ausland lebenden Griechen einen griechischen Personalausweis besitzen. Ich zB. hatte keine Lust im (für das Geburtsdorf meines Vaters) zuständigen Dimarchio einen Personalausweis mit Wohnort=Geburtsort meines Vaters zu beantragen, obwohl ich mein bisheriges Leben in dt. Grossstädten verbracht habe.
Es reicht mir bereits, wenn ich für jeden Sch... beim griechischen Konsulat in D erst Unterlagen aus dem Geburtsdorf meines Vaters beibringen muss.( zB. Griechische Geburtsurkunde, die bezeugt, dass ich in D geboren bin)

Arminoulis schrieb:Griechische Staatsbürger die sich nur innerhalb der EU-Gebiete aufhalten oder reisen, brauchen nicht zwingend einen Reisepass, und in Deutschland sowieso nicht. Es braucht also zu 99,9 % kein Grieche in Deutschland Angst haben, dass er aus Deutschland ausgewiesen werden könnte, nur weil er keinen gültigen Reisepass hat.

Ich würde niemals zu 99,9 % eine Rechtsfrage allgemein beantworten zu wagen, deshalb hatte ich viele -können- in meinem Thread verwendet.


Arminoulis schrieb:Hier noch ein allgemeiner Tipp für alle nichtdeutschen Mitbürger -> Das Handbuch für Deutschland

Sagt zu dem Thema hier nichts aus und ist noch kürzer als das Gesetz selbst.

Arminoulis schrieb:Und wenn ein Grieche aus Deutschland ausgewiesen wird, dann hat das andere Gründe. Aber bestimmt nicht deswegen, weil er keinen gültigen Reisepass hat

Das erzähle einmal den mehr oder weniger gut ausgebildeten Mitarbeitern der Ausländerbehörden, die gern Briefe verschicken und mit Ausweisungen, Bussgeldern etc. drohen.

Natürlich bleibt es jedem Griechen selbst überlassen, welchen Nutzen er aus meinen Informationen zieht und wann er einen neuen gr. Pass beantragt.


- Armin - 19.12.2005 01:07

Damit wir nicht plötzlich im juristischen Nirwana landen Ich beziehe mich auf die Fragestellung ?Ist der Aufenthaltsstatus für Auslandsgriechen in Deutschland vom Besitz eines gültigen Reisepasses abhängig??

Meine Meinung war nein, ein ungültiger Reisepass allein dürfte keine Rolle spielen. In §6 Abs.5 FreizügG/EU steht sogar ausdrücklich ?Wird der Pass, Personalausweis oder sonstige Passersatz ungültig, so kann dies die Aufenthaltsbeendigung nicht begründen.?

Katina schrieb:
Arminoulis schrieb:Kurzum es reicht ein Passersatz (§8 FreizügG/EU), wozu auch der griechische Personalausweis zählt.
Was so nicht in diesem Gesetz steht und auch im Netz habe ich keine Kommentierung zum Freizüg/EU gefunden, ob nun der griechische Personalausweis (wie der dt. Personalausweis) als Passersatz gilt.
Stimmt. Aber ich versuche es mal mit § 3 (1) AufenthV ?Zulassung nichtdeutscher amtlicher Ausweise als Passersatz?
?Von anderen Behörden als von deutschen Behörden ausgestellte amtliche Ausweise sind als Passersatz zugelassen, ohne dass es einer Anerkennung nach § 71 Abs. 6 des Aufenthaltsgesetzes bedarf, soweit die Bundesrepublik Deutschland
1. auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder
2. auf Grund des Rechts der Europäischen Union
verpflichtet ist, dem Inhaber unter den dort festgelegten Voraussetzungen den Grenzübertritt zu gestatten. [...]?


i.V.m §3 (3) Nr. 5 AufenthV
"Zu den Ausweisen im Sinne des Absatzes 1 zählen insbesondere [...] amtliche Personalausweise der Mitgliedstaaten der Europäischen Union [...]"

Als einen solchen nichtdeutschen amtlichen Ausweis würde ich damit auch den griechischen Personalausweis einordnen = Passersatz.

Deutlicher wird es spätestens dann, wenn die EU-Richtlinie 2004/38/EG ?Das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten? von den EU-Mitgliedstaaten zum Termin 30.04.2006 umgesetzt wird (bzw. von machen Mitgliedsstaaten möglicherweise schon wurde). Hier ist explizit die Rede von ?gültiger Personalausweis oder Reisepass? - was auch den griechische Personalausweis umfasst, oder nicht?

Text der Zusammenfassung zur EU-Richtlinie 2004/38/EG http//europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33152.htm

Katina schrieb:
Arminoulis schrieb:Hier noch ein allgemeiner Tipp für alle nichtdeutschen Mitbürger -> Das Handbuch für Deutschland
Sagt zu dem Thema hier nichts aus und ist noch kürzer als das Gesetz selbst.
Richtig. Ich wollte auch nur kurz auf das Handbuch aufmerksam machen. Nur ein kleiner Exkurs Smile

Katina schrieb:
Arminoulis schrieb:Und wenn ein Grieche aus Deutschland ausgewiesen wird, dann hat das andere Gründe. Aber bestimmt nicht deswegen, weil er keinen gültigen Reisepass hat
Das erzähle einmal den mehr oder weniger gut ausgebildeten Mitarbeitern der Ausländerbehörden, die gern Briefe verschicken und mit Ausweisungen, Bussgeldern etc. drohen.
Ich sag da nur, siehe §6 Abs. 5 FreizügG/EU ? Wenn Ausweisung, dann nicht alleine wegen ungültigem Reisepass.

Bis die alten griechischen Reisepässe ihre Gültigkeit (31.12.2006) verlieren, ist die EU-Richtlinie 2004/38/EG mit Termin 30.04.2006 in den Mitgliedsstaaten sicherlich umgesetzt. Ich denke spätestens dann lässt es sich als Grieche auch gut problemlos mit einem griechischen Personalausweis in Deutschland leben. Vorausgesetzt natürlich man ist im Besitz eines solchen.

Katina schrieb:Natürlich bleibt es jedem Griechen selbst überlassen, welchen Nutzen er aus meinen Informationen zieht und wann er einen neuen gr. Pass beantragt.
Bitte mich nicht falsch verstehen, bin Dir für den Beitrag sehr dankbar. Der Beitrag ist sehr hilfreich und super interessant. Bitte mehr davon.

Ganz richtig, jeder sollte selbst entscheiden was er macht. Aber ich glaube, kein Grieche muss Angst davor haben, dass er aus Deutschland ausgewiesen wird, nur weil er den neuen griechischen Reisepass nicht oder nicht rechtzeitig beantragt hat.

Soweit zum Thema Aufenthaltsstatus. Welche mögl. anderen Probleme man als Grieche darüber hinaus bekommen kann, wenn man nicht im Besitz eines gültigen GR-Reisepasses ist, steht auf einem anderen Blatt. Ärger mit Behörden sind immer möglich, selbst wenn man im Recht sein sollte.


- Steinbockfrau - 08.06.2006 18:27

Wo, um himmels Willen, bekomme ich solch ein Foto???!

Und, wurde schon ein Foto abgelehnt, auf dem gelächelt wurde?

Ich finde Passfotos (auch vom Fotografen!) grottenschlecht und habe keine Lust, ewig mit einem Verbrecherfoto (denn so sieht man ja letztendlich aus) herum zu laufen *grrr*


- noname - 08.06.2006 18:48

Ich bin so viele Jahre in Deutschland gewesen und habe nie einen Pass gehabt, weil ich ganz einfach zu faul war. Und ? Passiert ist gar nichts, es gab oefters mal Krach bei Behoerden, weil die den griechischen Personalausweis nicht entziffern konnten, aber auch dieses Problem hat sich erledigt, denn seit einiger Zeit gibt es neue Personalausweise, in denen der Name auch in lateinischen Buchstaben vermerkt ist, ich selber habe diesen neuen Personalausweis im Jahre 2004 bekommen und seitdem klappts gut.
Im uebrigen braucht wirklich kein Grieche vor einer Ausweisung Angst zu haben, nur, weil er kein Passinhaber ist. Ich war schon als Studentin und spaeter auch als Referendarin in der Auslaenderbehoerde taetig und da habe ich einiges zum Auslaenderrecht gelernt.
Falls ein EU-Buerger ausgewiesen wird ( was ewig dauert und wenn ueberhaupt), so muss er schwerstkriminell sein und mehrfach zu hohen Strafen verurteilt worden sein. Ansonsten passiert so etwas nicht. Und in der Praxis als Anwaeltin habe ich es auch nicht anders erlebt.

Im uebrigen sollte man sich davor hueten, Rechtstipps abzugeben oder Beratungen durchzufuehren. Ich muss jaehrlich einen hohen Betrag zahlen fuer meine Berufshaftpflichtversicherung, fuer den Fall, dass ich falsch berate oder mir sonst ein Fehler unterlaeuft. Das nur nebenbei.