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Doppelte Staatsbürgerschaft, Deutsch u. Griechisch - Druckversion

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- soularas - 30.08.2005 21:20

hallo

wie kann man beide staatsangehörigkeiten haben
dachte immer das geht nicht
bin ich da falsch informiert
bin grieche und habe nur die griechische, lebe in deutschland

soularas


- Armin - 30.08.2005 22:12

soularas schrieb:wie kann man beide staatsangehörigkeiten haben
dachte immer das geht nicht
bin ich da falsch informiert
bin grieche und habe nur die griechische, lebe in deutschland

@Soularas
Doch das geht. Wenn Du z.B. seit mehr als acht Jahren in Deutschland lebst, dann könntest Du das als Grieche unter bestimmten Voraussetzunge auch. Oder ein Elternteil ist Deutsche®, und Geburtsort ist Deutschland, dann hat man automatisch die Deutsche Staatsbürgerschaft. Die griechische Staatsbürgerschaft muss man dann mühselig beantragen. Aber es geht.

Hier ein Text aus dem "Handbuch für Deutschland", herausgegeben von den Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

Deutsch durch Anspruchseinbürgerung

Deutscher Staatsbürger können Sie in der Regel erst werden, wenn Sie seit acht Jahren in Deutschland leben. Erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen, haben Sie ein Recht auf Einbürgerung. Sie darf dann nicht verweigert werden. Folgende Voraussetzungen sind im Normalfall zu erfüllen
  • Sie müssen im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer besonderen Aufenthaltserlaubnis sein (als Faustregel gilt die Aufenthaltserlaubnis muss zu einem Aufenthaltszweck erteilt worden sein, der im Regelfall die Grundlage für einen Daueraufenthalt bildet. Daher genügt z.B. eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken oder zum vorübergehenden Aufenthalt aus humanitären Gründen nicht).
  • Sie müssen seit acht Jahren Ihren gewöhnlichen oder rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben; bei einer erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs verkürzt sich die Frist auf sieben Jahre.
  • Sie müssen Ihren Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne die Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung (sogenanntes Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) bestreiten können (Ausnahmen gelten für Jugendliche unter 23 Jahren oder für Einbürgerungsbewerber, die die Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung nicht selber zu vertreten haben.)
  • Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
  • Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen
  • Sie müssen in der Regel Ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben (es gibt Ausnahmen).
  • Sie dürfen sich keiner schweren Straftat schuldig gemacht haben.
[...]Beachten Sie nicht alle Einwanderer müssen acht Jahre auf eine Einbürgerung warten, so können z.B. Ehegatten und Kinde miteingebürgert werden, obwohl sie noch nicht acht Jahre in Deutschland leben.

Ferner haben Unionsbürger aus vielen Mitgliedstaaten einen Anspruch darauf, unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert zu werden (siehe Seite 33 ff.).

Ausführliche Infos zum Thema Einbürgerung in Deutschland
http://www.einbuergerung.de


- Katina - 30.08.2005 22:45

Hallo Soularas,

man kann die doppelte Staatsangehörigkeit auch durch Heirat mit einem oder einer Deutschen erlangen.

Gruss
Katina


- soularas - 31.08.2005 14:18

hallo

also bin schon in dtl. geboren, und lebe seit 29 J. hier,
d.h. ich könnte auch die deutsche staatsangehörigkeit annehmen und gleichzeitig die griechische behalten, ist das richtig?

eins meiner hauptanliegen diesbezüglich ist nämlich der wehrdienst
bisher noch nicht in griechenland gewesen, und da ziehen die wohl die leute noch bis ins hohe alter, ich glaube bis 45

in deutschland dagegen ist mit 27 schluss
hilft mir das den wehrdienst in griechenland zu umgehen, indem ich auch noch deutscher werde??

bin dankbar für jede hilfe

soularas


- Armin - 31.08.2005 15:07

soularas schrieb:also bin schon in dtl. geboren, und lebe seit 29 J. hier,
d.h. ich könnte auch die deutsche staatsangehörigkeit annehmen und gleichzeitig die griechische behalten, ist das richtig?
Ja.
soularas schrieb:eins meiner hauptanliegen diesbezüglich ist nämlich der wehrdienst bisher noch nicht in griechenland gewesen, und da ziehen die wohl die leute noch bis ins hohe alter, ich glaube bis 45

in deutschland dagegen ist mit 27 schluss
hilft mir das den wehrdienst in griechenland zu umgehen, indem ich auch noch deutscher werde??
... wenn Du Deine griechische Staatsbürgerschaft dafür aufgibst, ja. Aber so wie Du es dir vorstellst, geht das meines Wissens nicht. Der Militärdienst in Griechenland bleibt Dir erst dann erspart, wenn Du in Deutschland gedient hast, wobei der deutsche Zivildienst in Griechenland nicht als Wehrdienst-Ersatz anerkannt wird.

Zu diesem Thema gabs hier im Forum bereits einen Thread
Siehe Wehrdienst in Griechenland

Solange Du in Deutschland lebst, musst Du als Auslandsgrieche in Griechenland ohnehin nicht zur Miliätr. Es sei denn, Du willst Deinen Lebensmittelpunkt nach Griechenland verlegen ...


- soularas - 31.08.2005 21:34

hallo

das ist es

ich möchte nämlich demnächst meinen lebenmittelpunkt nach griechenland verlegen, und jetzt stehe ich vor dem problem des wehrdienstes

also denke ich mal, dass ich den ableisten muss

jedenfalls viele dank für die ganzen infos, haben mir sehr geholfen

danke

soularas


- ^Merlin^ - 05.02.2006 18:44

hi soularas!

zu deine Fagen ist folgendes zu sagen!

1. als Auslandsgrieche muss du maximal 6 Monate Dienst leisten (nur wenn du deinen Lebensmittelpunkt nach GR verlegs).

2. Sobald du aber nur deinen Lebenspunkt nach GR verlegst, und kein hohes Amt beim öffentlichen Dienst anstrebst (denn hier wird immer nach dem Militärdienst gefragt!), muss du nicht unbedingt Militärdienst leisten. Denn unter uns gesagt NUR wenn du zur Behörde gehst und sagst Hallo Leute, hier bin ich und möchte Soldat werden (pp), nur dann wirdst du eingezogen. Mit anderen Worten Du wirdst nicht automatisch eingezogen sobald du in GR bist. Nur wenn du es ausdrücklich beantragst!!!

Viel Spass in GR!!


- petaluda - 05.02.2006 21:58

Hallo,
also mir wurde gesagt,das ab diesem Jahr für Auslandsgriechen
nur noch 3 Monate Wehrdienst in GR zu leisten sind.Werde nochmal beim Konsulat nachfragen.
Gruß aus München