EINLADUNG ALS ZEUGIN IN GRIECHENLAND - Druckversion +- ellines.de Forum (https://forum.ellines.de) +-- Forum: Themenforen (/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Recht und Gesetz (/forumdisplay.php?fid=32) +--- Thema: EINLADUNG ALS ZEUGIN IN GRIECHENLAND (/showthread.php?tid=228) |
- KATHARINA - 05.08.2005 17:48 HALLO ALLERSEIDS, mir ist folgender SONDERFALL aufgetretten Vom Landgericht Thessaloniki/Griechenland bekam ich eine offizielle Aufforderung um dort im September 2005 als ZEUGIN aufzutretten. Die Einladung wurde mir offiziell durch das Landgericht Dresden überreicht. Aber die Reise- und Unterkunftskosten, die benötigt werden, damit ich am September 2005 im Landgericht Thessaloniki/Griechenland erscheinen kann, bin ich NICHT in der Lage zu decken, da ich zur Zeit arbeitslos bin und ALG II beziehe. Wegen meiner Arbeitslosigkeit gewähren mir auch die Banken KEIN Darlehen. Ist Euch für diesen Fall irgendeine Regelung im Rahmen von HARTZ IV, der EU oder durch andere Gesetze bekannt, damit ich diese Kosten decken kann? Heretismus apo tin omorfi Dresden KATHARINA - Armin - 05.08.2005 18:28 In Deutschland ist es so, dass Zeugen Ihren Fahrtkosten sowie einen möglichen Verdienstaufall ersetzt bekommen. Selbst wenn es in Griechenland ähnlich ist, dann löst es immer noch nicht dein Problem, da Du erst die Kosten vorstrecken musst. Ich würde das Landgericht Thessaloniki informieren, dass du zwar zum Ladungstermin erscheinen möchtest, aber aus finanziellen Gründen nicht in der Lage bist, die Kosten für Reise- und Unterkunft zu decken, und die Ladung daher einfach nicht wahrnehmen kannst. Bitte das Landgericht Thessaloniki um Hilfe, wie Du trotzdem den Termin als Zeugin antreten kannst. Ich finde, die können Dir eigentlich ruhig ein Hin- und Rückflugticket vorab schicken, sowie eine Unterkunft besorgen. Immerhin will das Landgericht Thessaloniki dass Du erscheinst. Und dann sollen die sich auch etwas einfallen lassen. Und wenn sie dir nicht helfen können, dann kannst du auch nicht wegen "höherer Gewalt" erscheinen. Oder seh ich das falsch? - Katina - 15.08.2005 17:08 Hallo Katharina, nähere Auskünfte zur Erstattung der Kosten von Zeugen in GR kann sicherlich der dt.-griech.-JuristenVerein http://www.dgjv.de erteilen. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, daß normale ärztliche Bescheinigungen deutscher Ärzte vor griechischen Gerichten anerkannt werden. Vor deutschen Behörden und Gerichten haben in jedem Fall die amtsärztlichen Atteste Bestand, die " leicht" von Amtsärzten ausgestellt werden. Wie wichtig und unentbehrlich Deine Zeugenaussage ist, kannst nur Du entscheiden. Gruß Katina |