Seit ja vorsichtig - Druckversion +- ellines.de Forum (https://forum.ellines.de) +-- Forum: Themenforen (/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Computer, IT und Multimedia (/forumdisplay.php?fid=19) +--- Thema: Seit ja vorsichtig (/showthread.php?tid=208) |
- Grecho - 17.06.2005 11:27 Forenbetreiber wegen Benutzername abgemahnt Einen Streitwert von 100.000 Euro hat ein Anwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt. Mehr als 30.000 Nutzer hat das nach Betreiberangaben zu den größten in Deutschland gehörende Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness. Einen kommerziellen Hintergrund verneint der Betreiber Patrick Albers Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird. Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt. In dem Anwaltsschreiben wird dem Betreiber vorgeworfen, den geschützten Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen und damit gegen §1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen. Der Betreiber wird aufgefordert, das zukünftige Verwenden der Marke zu unterlassen. Er soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 13. Juni an den Anwalt zurückschicken. Den Eingang des Rechnungsbetrages in Höhe von mehr als 5200 Euro erwartet die Kanzlei ebenfalls bis zum kommenden Montag. Der Betreiber will sich am Montag zunächst mit seinem Anwalt beraten und weitere Schritte besprechen. Das von ihm kommentierte Anwaltsschreiben hat er auf seiner Website veröffentlicht. Nach seiner Ansicht beruft sich der Kläger auf einen veralteten Paragraphen, zudem sei die Geschäftsgebühr eindeutig überhöht und nicht Rechtens. Auch dürfe eine Einigungsgebühr nicht erhoben werden. Der Streitwert von 100.000 Euro ergibt sich nach Ansicht der Anwälte aus der Anzahl der Benutzer sowie der bisher im Forum von Albers veröffentlichten Beiträge. Sollte das Beispiel der Kläger Schule machen, so dürfte dies starke Auswirkungen auf die heute üblichen Diskussionsforen im Internet haben. Alleine heise online verzeichnet mehr als acht Millionen Beiträge und mehr als 200.000 Nutzer in seinen Foren ? eine nachträgliche Überprüfung aller Pseudonyme auf ihre marken- und namensrechtliche Legalität wäre kaum denkbar. (ll/c't) - Armin - 17.06.2005 12:05 @ Na se kala, da probiert wohl wieder jemand mit einem befreundeten Anwalt das große Geschäft zu machen. Aber keine Sorge, damit kommt er garantiert nicht durch. Kannst du mir mal den Link schicken, wo du das gefunden hast? Und weisst du zufällig, um Welche Marke es sich da handelt? Arminoulis - Grecho - 17.06.2005 12:23 Ja klar, ist kein Thema hier http://www.realboard.org/board/index.php?sid=0883f0a1dedcb68720a9bf9e754606d2 Weiß auch nicht um welche Marke es sich handelt/SRY greetz Na se kala - Armin - 17.06.2005 12:28 @ Na se kala, ich glaube, ich hab´s gefunden. Meinst du diesen Fall hier? http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html Das Anwaltschreiben des Beklagten ist auch schon online. So in etwa hätte ich denen auch geraten zu reagieren Tja, ich denke, das kann noch richtig schön teuer werden für die Klägerpartei. Zweifeilhaft ist zudem, ob deren Marke überhaupt in Gebrauch ist. Denn wenn das nicht der Fall ist, dann verfällt eine eingetragene Marke bei Nichtnutzung ohnehin nach fünf Jahren ab Anmeldung. Der Beklagte könnte dann die Löschung der Marke beantragen - Grecho - 17.06.2005 14:04 Kann sein, ich habe es nur weitergepostet nichts das es mal auch bei uns im Forum passiert oder jmd generel in nem anderen Forum... aber wie es ausschaut scheint es das zu sein welches du meinst. greetz Na se kala - smogmok - 14.12.2005 21:24 Ich war kürzlich zu einem Seminar zum Thema Urheberrecht. Armin hat Recht, wenn die Marke fünf Jahre nicht benutzt wurde, kann der Beklagte in diesem Fall die Löschung der Marke beantragen und Sie sich selbst schützen lassen. Das ist schon eine Sache mit dem Urheberrecht. - Katina - 15.12.2005 06:32 Hallo , bevor ihr weiter "Panik" schiebt, lest doch unter den bereits vorher angegebenen Links den letzten und wichtigsten vom 16.11.05 "Das Gericht hat entschieden" (denn Recht wird in D immer noch von Gerichten und nicht von Rechtsanwälten entschieden) Dort steht, dass ein Gericht ZUGUNSTEN von ironsport entschieden hat. Desweiteren gibt es einen link auf die Homepage seines Rechtsanwalts (http://www.dr-bahr.com), wo sich mehrere Artikel zum Thema Abmahnungen im Internet etc. finden lassen. So long Katina |