ellines.de Forum
hat hier jemand doppelte Staatsangehörigkeit ?? - Druckversion

+- ellines.de Forum (https://forum.ellines.de)
+-- Forum: Themenforen (/forumdisplay.php?fid=4)
+--- Forum: Konsularisches und Behörden (/forumdisplay.php?fid=30)
+--- Thema: hat hier jemand doppelte Staatsangehörigkeit ?? (/showthread.php?tid=353)

Seiten: 1 2 3 4 5 6 7 8


- Pelagia - 23.07.2006 11:19

Ja, der Vater von meinem Freund hat ja auch beide Staatsangehörigkeiten, aber vielleicht wurde das neuerdings geändert?? Das mit dem Abkommen zw. beiden Staaten ist mir auch bekannt , aber die haben uns echt vorige Woche diese Auskunft gegeben (griech. Botschaft in Berlin). Komisch... Habt ihr schon davon gehört, dass man sich als Grieche/Griechin einen neuen Pass ausstellen lassen muss bis Ende diesen Jahres, auch wenn der alte Pass noch gültig und nicht abgelaufen ist??


- chrget - 23.07.2006 11:37

Pelagia schrieb:Ja, der Vater von meinem Freund hat ja auch beide Staatsangehörigkeiten, aber vielleicht wurde das neuerdings geändert??
Das Urteil auf das ich mich in meinem vorherigen Posting bezogen habe kann man an dieser Stelle nachlesen. Ging damals auch recht breit durch die Medien.

Pelagia schrieb:Habt ihr schon davon gehört, dass man sich als Grieche/Griechin einen neuen Pass ausstellen lassen muss bis Ende diesen Jahres, auch wenn der alte Pass noch gültig und nicht abgelaufen ist??
Ja, darüber wurde hier im Forum unter anderem schon in diesem Thread gesprochen.

Gruß,
Chris.


- dikio - 23.07.2006 11:51

Hätte sich der gute Psychotherapeut ein wenig klüger verhalten (nämlich pro Forma vor den dt. Behörden die Aufgabe der griech. StA zu beteuern im Wissen, dass GR in diesem Fall niemanden so einfach aus der griech. StA entlässt und somit der dt. Staat ausnahmsweise wegen der griech. Behördenwillkür unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit einbürgert), dann hätte er nicht bis zum BVerwG klagen müssen, um die doppelte StA legal zu erhalten.


- chrget - 23.07.2006 12:03

dikio schrieb:[...] dann hätte er nicht bis zum BVerwG klagen müssen [...]
Hat er ja nicht. Es war ja (mal wieder Mit den Augen rollen ) die bayerische Staatsregierung die das Urteil der untergeordneten Instanz nicht annehmen wollte und die Sache vor das BVerwG gebracht hat.

Ganz abgesehen davon fand ich sein Verhalten durchaus in Ordnung. Es kann nicht angehen das solche Sachen gemauschelt werden müssen. Im dümmsten Fall hätte er nämlich womöglich die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkannt bekommen, ähnlich wie man es ja in Hamburg mit einer Menge Türken gemacht hat (ja ja, ich weiß, die Situation war eine andere, aber die Begründung hätte man durchaus auch auf die von Dir geschilderte Vorgehensweise anwenden können) -- und spätestens dann hätte er auf jeden Fall klagen müssen, dann aber aus einer deutlich schlechteren Situation heraus.

Nee nee, ist schon besser das sowas im Zweifelsfalle sauber vor Gericht geklärt wird, und meinen Respekt hat er dafür. Es ist nunmal nicht immer wirklich klug, nur den Weg des geringsten Widerstands zu gehen. Insbesondere haben so nun alle was davon, nicht nur er.

Gruß,
Chris.


- ariadni - 23.07.2006 12:12

Na und?
Wo liegt dein Problem dikio? Das er angegklagt hat? und das er uns übrigen ein haufen "rennerei" zu den griechischen Konsulaten (man weiss ja, was für Arbeitstiere dort beschäftigt werden und wie "nett" sie die Fragen beabtworten) sowie unzähligen Briefwechsel erspart hat?

Früher hat die Einbürgerung eines Griechen ca. 2 jahre gedauert! Heute (dank des mehrmals erwähnten Entscheides des Oberverwaltungsgerichtes) ca. 3 Monate! Und das stört dich dikio?

Ich kann nur sagen Ela Xriste kai Panagia! (stavrokopieme 3 fores)

Ariadni


- psyxoula - 23.07.2006 12:19

Man sollte sich nicht scheuen, zu klagen, wenn man im Recht ist.

Ich hätte in meinem Fall auch geklagt. Bei mir war es aber so, dass die Griechen mich trotz meines griech. Vaters nicht einbürgern wollten.

Ganz zu Anfang haben sie mir als Begründung die nicht orthodoxe kirchliche Trauung meiner Eltern als Begründung genannt. Somit wäre ich unehelich, das war und ist für mich mehr als paradox.

Schließlich wollten meine Eltern mir zu Liebe diesen Akt in einer griech. kirchl. in GR nachholen, da wurden dann die Gesetze geändert Smile))))))))
Tja, alles sehr sehr umständlich, dabei wollte ich doch nur mein Recht .

Maria


- dikio - 23.07.2006 13:39

Der von mir geschilderte Weg der Erlangung der doppelten StA war keine Mauschelei, sondern gängigige dt. Verwaltungspraxis (bei griechischen Staatsangehörigen) seit dem dt. Einigungsvertrag 1990, in deren Zuge auch die Einbürgerung der seit langem in D lebenden EU-Ausländer erleichtert wurde.

Über diese legale Genehmigung der doppelten Staatsangehörigkeit haben die zuständigen LandesInnenministerien oder Amtsleiter der betreffenden Behörden gern Auskunft gegeben, auch manches griechische Konsulat (München, Frankfurt, Stuttgart).
Manche dt. Städte waren auch so nett, ihren ausländischen Mitbürgern Broschüren zuzuschicken und sie zur Einbürgerung zu ermuntern.


Dieses Psychotherapeutenurteil ist in der dt. Tagespresse einfach so "falsch" veröffentlicht worden, dass ein falscher Eindruck entstanden ist. Demnach hätte vor dem PsychotherapeutenUrteil kein einziger Grieche (beide Eltern griechisch)


- chrget - 23.07.2006 14:07

Danke für die interessante nähere Erläuterung.

dikio schrieb:Wer sich schlau gemacht hatte, sich nicht von den Aussagen der unteren Verwaltungsangestellten abschrecken liess und genug Geduld hatte, konnte schon früher die doppelte StA in D erlangen.
Insofern war es dann aber sicher kein Fehler, daß die Sache (wenn vielleicht auch unverdient) so eine breite Öffentlichkeit erreicht hat und man etwas hat um die unteren Verwaltungsangestellten zu klatschen, oder? Winken

Gruß,
Chris.