19.06.2011, 12:59
vorweg: es ist nicht mein text, aber es ist ein sehr langer text. deswegen nur zwei wesentliche punkte als zitat. der volle text findet sich im griechenland-blog .
Zitat:4. Der Inhalt der Bindung des staatlichen Vermögens ist nicht vorab bekannt. Bestimmt – in der Essenz von den Gläubigern auferlegt – wird dieser mit dem “Absprachememorandum” vom 03.05.2010, das einen internationalem Vertrag auf Basis des “Kredithilfeabkommens” darstellt, und mit den bis heute und den zukünftigen “ratifizierten Moratorien”, die auf Basis der Einleitung des “Einigungsmemorandums”, das diese vorsieht, ebenfalls einen internationalen Vertrag darstellen. Auf Basis dieser Vorsehung sind die Gläubiger berechtigt, die Mittel und die Modi zur Auferlegung des Basiskreditvertrags kontinuierlich ihren Interessen anzugleichen, ohne dass Griechenland und dem griechischen Volk bekannt ist, welchen Inhalt ihre Verpflichtungen in der Zukunft erhalten werden.
Zitat:7. Die vorstehende Kombination der Bindung des staatlichen Vermögens, der nationalen Souveränität und jeglicher anderer Rechte (Art. 4 in Kombination mit Art. 15 Par. 1 a des Abkommens) bedeutet nicht nur die völlige wirtschaftliche Bindung durch die Gläubiger, aber auch Folgendes:
a) Die Souveränität, das historische und natürliche Umfeld und jedes andere Recht Griechenlands unterliegt den Gläubigern zugunsten des Kredits.
b) Die Gläubiger oder ihr Berechtigter (da sie auf Basis des Artikels 2 Par. 3 des Abkommens ihre Rechte auf einen Dritten übertragen dürfen) können wirtschaftliche und politische Gewalt gegen Griechenland ausüben, sowohl auf dem Sektor der Außenpolitik (Bevormundung der Außenpolitik) als auch hinsichtlich der Lösung der nationalen Themen des Landes.