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Normale Version: hat hier jemand doppelte Staatsangehörigkeit ??
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Jia sas!! Bin eine Griechin, die von Geburt an in DE lebt und mit einem Deutschen verheiratet ist. Jetzt sind wir am überlegen, ob unser Sohn (4 Monate alt) die doppelte Staatsgehörigkeit annehmen soll... was habt Ihr denn für Erfahrungen gemacht??? Die deutsche soll er auf jeden Fall haben, da wir hier leben, aber die griechische???? Wenn dann nur unter dem Aspekt, dass Erbschaft in GR dadurch einfacher wäre, dagegen sprechen die Schwieigkeiten, die man ansonsten mit den griechischen Behörden hat z.B. Pass beantragen, Militärzeit, bei Heirat Unterlagen besorgen, alles Sachen, die ihm Schwierigkeiten bereiten könnten oder wie seht ihr das?

Wäre lieb, wenn mir jemand seine Erfahrungen schreiben könnte...

Efcharisto kai filakia
Christina
Hi Mango,

soweit ich weiss, bekommt dein Sohn automatisch die griechische Stattsangehörigkeit, wenn du sie hast und die Geburt an einem griechischen Konsulat angegezeigt hast.

Ansosten sehe ich keine Nachteile. Was den Militärdienst angeht, er wird solange zurückgestellt, soweit er im Ausland (also in D) wohnt. Das ändert aber sobalt er wieder nach GR zurückkehrt dann wird er eingezogen!
Was den Ärger mit Papierkramm angeht, den wird er nicht haben. Denn was er in D braucht wird er aus D holen (Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen etc. ), was er in GR braucht wird er von den Griechischen Behördrn holen.

Ich persönlich bin für die doppelte Staatsbürgerschaft. Nachteile sehe ich nicht. zum anderen trägt man dazu bei, dass die Griechen zahlenmässig mehr werden Smile

ich glaube, dass ich dich geholfen habe!
@mango - ich sehe das im Grunde ähnlich wie ^Merlin^.

^Merlin^ schrieb:Ansosten sehe ich keine Nachteile. Was den Militärdienst angeht, er wird solange zurückgestellt, soweit er im Ausland (also in D) wohnt. Das ändert aber sobalt er wieder nach GR zurückkehrt dann wird er eingezogen!

Stimmt, so ist es heute. Aber wer weiss schon, was in 18 Jahren ist? Vielleicht ist das Problem mit dem Militärdienst dann auch keins mehr, aufgrund neuer Gesetze, neue Regeln etc.
Hallo Mango,
auch mein Sohn besitzt seit seiner Geburt beide Staatsangehörigkeiten.Die Ausstellung und sämtliche Formalitäten gingen ohne Probleme über die Bühne.Mit dem
Wehrdienst gibts ja nun einige Änderungen,soweit ich das mitbekommen habe wird nun auch abgeleisteter Wehrdienst in Deutschland, in GR anerkannt und wenn man ihn in GR macht,dann sind es nur noch drei Monate.So hab ich das zumindest verstanden.
Also,ich würde auf alle Fälle beide Pässe nehmen...schaden tut es nicht Smile
xairetismata apo monaxo
Big Grin
Hallo,

kann mir jemand sagen, wie lange es ungefähr von der Beantragung bis zur "Genehmigung" der deutschen Staatsbürgerschaft dauert? Was muss man alles beachten bzw. was benötigt man an Unterlagen aus GR? Die vorher genannten Punkte (mind. 8 Jahre in Deutschland etc.) treffen alle zu.

Freue mich auf eure Infos!

Gruß, Katina
Hallo Katina25

Also die Procedur dauert je nach Bundesland 3 bis 4 Monate. Du brauchst
1. Geburtsurkunde (einzuholen von dort, wo du geboren bist, also entweder GR oder D). Wenn die Geburtsurkunde aus GR geholt wird, dann soll Sie übersetzt sein und die Übersetzung von einem amtlich anerkannten Übersetzer beglaubigt sein.

2 Einbürgerungsantrag, der beim Amt für Einbürgerung deiner Stadt zu holen ist.

3. Schulzeugnisse etc. (als Nachweis der Deutschen Sprache)

Vorab aber musst du das Amt für Einbürgerung derner Stadt oder deines Landkreises kontaktieren. Sie sagen dir dann bescheid was du genau brauchst.
Ich glasube, dass ich dir damit geholfen habe.

Viel Erfolg!
Hallo katina25,

über die momentane Verfahrensdauer kann ich nichts sagen, da unsere Einbürgerungen viele Jahre angedauert haben; damals war dazu noch eine Ausnahmegenehmigung des Innenministriums erforderlich (zu CDU-FDP-Zeiten)

Meiner Erinnerung nach mussten jedoch viele Dokumente mitgebracht werden.

Wichtig ist ua Folgendes (Auszug von der Homepage einer dt. Einbürgerungsbehörde)

"Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln

Sie müssen den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) bestreiten können.

Dies gilt nicht, wenn Sie bei der Einbürgerung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Im übrigen steht der Bezug von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) der Anspruchseinbürgerung dann nicht entgegen, wenn Sie den Grund für den Leistungsbezug nicht selbst zu vertreten haben."

Und man muss beim griechischen Konsulat einen
Antrag auf Aufgabe, Verlust, Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit stellen (auch mit vielen Unterlagen aus GR verbunden). Weitere Infos dazu auf den Homepages der Generalkonsulate.

Viel Ausdauer

Katina
Hallo mango,

auch zum Thema Erwerb der griechischen Staatsangehörigkeit gibt es auf den Homepages der griechischen Konsulate die Voraussetzungen zu lesen.

Ich persönlich sehe nur Vorteile in der doppelten StA und bis Dein Sohn zum Militär müsste, ist der Wehrdienst wahrscheinlich schon abgeschafft (oder EU-weit NATO-weit harmonisiert) und es gibt nur noch Berufsarmeen, weil eh jeder Mann sich drum drücken versucht.
Erzähle das mal der Generation unserer Väter, die 2 Jahre lang zwangsverpflichtet wurden und diese entbehrungsreiche Zeit für die Rentenberechnung aber nicht existiert.

Katina
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