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- themis - 01.07.2006 20:50

hallo, ich bin neu in dieem forum, bin noch ein wenig ungelenk, denke das wird sich mit der zeit gebe, schwimme badewanne noch ein wenig, ich bin halbgriechin (vater grieche, mutter deutsch) bin in -D- geboren und überlege, ob ich einen griechischen paß beantrage. ich muß einen beibehaltungsantrag stellen, wenn der genehmigt geht´s auf´s konsulat. hat wer ahnung was noch benötigt wird? muß ich 100 prozentig die grichische sprache beherrschen? Sad oder den orth.glauben annehmen? bin zur zeit konfessionslos.


- Steinbockfrau - 01.07.2006 22:13

Schau mal: SUCHE (rechts oben):

http://www.ellines.de/forum/showthread.php?tid=353

http://www.ellines.de/forum/showthread.php?tid=248

Und du kannst uns dann von deinen (aktuellen) Erfahrungen berichten *smile*


- Armin - 02.07.2006 00:09

@themis. wenn du es bis hier her geschafft hast, dann wirst du bestimmt bald ohne Badewanne oder Schwimmflügel zurechtkommen.
themis schrieb:ich bin halbgriechin (vater grieche, mutter deutsch) bin in -D- geboren und überlege, ob ich einen griechischen paß beantrage. ich muß einen beibehaltungsantrag stellen, wenn der genehmigt geht´s auf´s konsulat.
Wer hat dir gesagt, dass du einen Beibehaltungsantrag stellen musst? Du bist doch Halbgriechin und keine 100%-ige Deutsche die Griechin werden will. Du bist Mehrstaatlich auf die Welt gekommen (vorausg. dein Vater hat die griechische Staatsbürgerschaft, und deine Mutter die Deutsche). Du musst dich bei den Griechen nicht "Einbürgern lassen". Deiner Beschreibung nach Du bist es faktisch schon - so gut wie.

Stichwort Mehrstaatigkeit - Link - Der 1. Absatz bis zum Abstammungsprinzip (ius sanguinis) trifft dabei auf dich zu.

Beispiel Den Beibehaltungsantrag brauchst du in dem Fall, wenn du statt dem griechischen z.B. einen italienischen Pass haben möchtest. Angenommen Du erfüllst die Voraussetzungen einen ital. Pass beantragen zu können. Dann brauchst du vorher eine Genehmigung (Beibehaltungsantrag), um deinen Deutschen Pass behalten zu dürfen, da weder dein Vater noch deine Mutter Italiener/in ist.

Möglicherweise haben sich die Gesetze wieder geändert, aber zu meiner Zeit hatten Kinder aus Mischehen automatisch das Anrecht auf beide Pässe. Ein Sonderfall. Du musst die griechische Staatsbürgerschaft nicht beantragen, sie steht dir dank deines Vaters von Geburt an zu, und damit auch der griechische Pass.

Ok, ich kenne jetzt nur den Fall Mutter griechisch und Vater deutsch. Jedenfalls ich habe bisher keinen Beibehaltungsantrag benötigt (wegen dem Abstammungsprinzip). Nicht wechseln mit dem Territorialitätsprinzip.

Erkundige dich am besten direkt im griechischen Konsulat. Mach dabei unbedingt darauf aufmerksam, dass du aus einer binationalen Ehe (griechisch u. deutsch) stammst - (beides EU-Länder!).

Wie ich es sehe, geht es in deinem Fall nicht um Einbürgerung, sondern vielmehr darum bei den Griechen urkundlich erfasst zu sein. Eine griechische Geburtsurkunde (gibt´s beim Standesbeamten im Griechischen Konsulat) wird z.B. benötigt. Was Du sonst noch alles brauchst, das wissen die im griechischen Konsulat.

themis schrieb:[...] muß ich 100 prozentig die grichische sprache beherrschen? Sad
Nein, ist aber von Vorteil.

themis schrieb:oder den orth.glauben annehmen? bin zur zeit konfessionslos.
Natürlich nicht. Der orth. Glaube hat mit der griechischen Staatsbürgerschaft nichts zu tun, auch wenn ca. 98% der Griechen der griech.-orthodoxen Kirchengemeinde angehören. Also müssen nicht, aber wenn du willst kannst du dich natürlich taufen lassen.


- themis - 02.07.2006 17:49

hallo steinbockfrau, vielen vielen dank (ephartisto poli) für deinen beitrag. werde mal mit dem konsulat sprechen. ein halbgrieche gab anfang jan.´06 einen beitrag in hiesiger presse ab. er hatte wohl auch einen paß beantragt (GR) daraufhin wurde ihm die deutsche staatsbürgerschaft entzogen. er gab an, vom landratssamt nicht informiert worden sein, welche besagte, er m u ß eine beibehaltungsurkunde beantragen. wenn der bewilligt ist, dann zum konsulat gehen. (ihm wurde die deutsche staatsbürgerschaft entzogen). riesigen ärger und geldeinbußen hatte ihn der spaß gekostet.

gruß themis


- themis - 02.07.2006 20:00

hallo arminoulis,

und danke natürlich auch dir für deinen ausführlichen bericht. werde mich weiter informieren...


- petaluda - 02.07.2006 20:36

Hallo Themis,
kann dir dazu nur sagen,das mein Sohn (Vater Grieche,Mutter Deutsch)seit seiner Geburt 2 Pässe besitzt.
Das ging völlig unkompliziert und ohne Probleme vonstatten.
Kenne übrigens mehrere Kinder aus deutsch/griechischen Ehen die alle beide Staatsangehörigkeiten besitzen.
Gruß aus München


- Armin - 02.07.2006 21:16

themis schrieb:[...]ein halbgrieche gab anfang jan.´06 einen beitrag in hiesiger presse ab. er hatte wohl auch einen paß beantragt (GR) daraufhin wurde ihm die deutsche staatsbürgerschaft entzogen.
Wie Halbgrieche? Deutsch/Griechisch oder Griechisch/irgendwas? Waren seine Eltern verheiratet? Da die Einzelheiten nicht bekannt sind, kann man seinen Fall schlecht beurteilen. Vielleicht hat er auch nur den Weg der "Einbürgerung" eingeschlagen, mit allen Konsequenzen und einen Antrag auf die Griechische Staatsbürgerschaft gestellt, anstatt sich eine griechische Geburtsurkunde zu besorgen.

Hier noch was Interessantes für dich
http://www.einbuergerung.de/26_126.htm

Da steht unter anderem
Zitat:Ein Kind wird mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn wenigstens ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist. Besitzt nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und ist er nicht mit der Mutter verheiratet, ist eine nach deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich. Ein solches Verfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat. Die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils spielt für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit keine Rolle. Allerdings wird das Kind in vielen Fällen mit der Geburt zugleich die ausländische Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils erwerben. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten. Es entsteht Mehrstaatigkeit. Das Kind ist unabhängig von der Mehrstaatigkeit ohne Wenn und Aber auf Dauer deutscher Staatsbürger. Auch das Optionsmodell (siehe Seite 12), das nach Volljährigkeit eine Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit verlangt, gilt für dieses Kind nicht. Es kann daher nach deutschem Recht auf Dauer auch die andere Staatsangehörigkeit behalten.

Selbst wenn es zwar heisst "auf Dauer auch die andere Staatsangehörigkeiten behalten", gibt es u.U. auch hier Ausnahmen. Betrifft z.B. wehrpflichtige Mehrstaater

Zitat:"Tritt ein Deutscher freiwillig als Berufssoldat in den Dienst einer fremden Armee, so verliert er die deutsche Staatsangehörigkeit (Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte), wenn er bereits die Staatsangehörigkeit des ausländischen Staates besitzt."
(Quelle: Bundesministerium des Inneren - "Doppelte Staatsangehörigkeit - Mehrstaatigkeit")

Ob das auch für Mehrstaater aufgrund des Abstammungsprinzip gilt, muss man im Einzelfall natürlich klären. Das Konsulat kann da aber bestimmt genauere Auskunft geben. Man muss den Leuten nur den Sachverhalt richtig schildern. Nicht dass die falschen Formulare ausgefüllt werden.


- themis - 02.07.2006 21:53

hi arminoulis, der besagte hatte einen antrag auf erwerb der griech.staatsangehöigkeit gestellt! wahrscheinlich hätte wie d eine beglaubigte geburtsurkunde gereicht, sein vater ist grieche und die mutter deutsch. mh , ich werde mit dem konsulat kontakt aufnehmen, schaun wir mal wie es läuft. wäre auch günstiger wenn nur ein paß ausgestellt werden muß, die beibahltungsurkunde kostet 255,00 euro´s. der amtsschimmel die kraftanstrengung bei solch einem prozedere auch wiehert Gewicht heben

grüße themis